Nicht jede Familie bekam einen Platz bei den Kernzeitraben. Eine Familie zog vor das Verwaltungsgericht in Sigmaringen. (Archivfoto) Foto: Kauffmann

Die Gemeinde Bisingen informiert darüber, dass Kernzeitbetreuungsplätze für das laufende Schuljahr womöglich neu vergeben werden müssen. Entscheiden wird der Verwaltungsgerichtshof.

Die Gemeinde überarbeitet derzeit nach eigenen Angaben die Vergaberichtlinie zur Kernzeitbetreuung. Der Gemeinderat soll in seiner kommenden Sitzung am 14. Oktober darüber entscheiden.

 

Hintergrund ist ein Rechtsstreit: Weil eine Familie keinen Platz bekommen hatte, zog sie vor Gericht.

Wie es aus dem Rathaus heißt, ist nun Folgendes vorgesehen: Bei Ranggleichheit soll künftig ein Losverfahren angewendet werden. Das bedeutet jedoch, dass Familien Betreuungsplätze für das laufende Schuljahr verlieren könnten.

Die Gemeinde räumt ein: „Derzeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein bereits zugeteilter und von Eltern in Anspruch genommener Platz wieder entfällt und auch bestehende Sharing-Lösungen hiervon betroffen sind. Aus diesem Grund können derzeit keine weiteren Sharing-Plätze vergeben werden.“

Kernzeit: 14 Anträge konnten nicht berücksichtigt werden

Die Gemeinde werde über die weiteren Entwicklungen informieren.

Für das laufende Schuljahr überstieg die Nachfrage für die Kernzeitbetreuung das Angebot. 14 Anträge konnten nicht berücksichtigt werden.

Die Gemeinde erklärt dazu: „Durch Platzrückgaben konnten in der Folge drei Familien nachträglich ein Platzangebot erhalten, wovon zwei angenommen wurden. Zudem gelang es in Kooperation mit der Elternvertretung und dem Haus Nazareth, ein Platzsharing-Angebot einzurichten, wodurch eine weitere Familie kurzfristig versorgt werden konnte. Eine Familie, die in der ersten Vergaberunde keinen Platz erhalten hatte, wählte stattdessen den Weg des gerichtlichen Eilrechtsschutzes.“

Verwaltungsgericht beanstandet

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat nun nach Angaben der Gemeinde Bisingen entschieden. Es verpflichtete die Gemeinde demnach, den Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu prüfen.

Das Gericht beanstandete demnach vor allem, „dass die maßgeblichen Vergabekriterien nicht in der Benutzungsordnung selbst, sondern in einem Informationsflyer an die Eltern geregelt waren“.

Weiter heißt es, dass das Kriterium zum Beschäftigungsverhältnis der Eltern zu unpräzise gefasst gewesen sei. Es sei von vielen Bewerbern erfüllt worden, und aus Sicht des Gerichts seien keine klaren Differenzierungskriterien für Ranggleichheiten vorgesehen.

Gemeinde legt Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein

Vorrang hatten bei der Platzvergabe zunächst berufstätige Alleinerziehende sowie Familien, in denen beide Elternteile mit mindestens 150 Prozent beschäftigt sind. Weitere Kriterien waren laut Gemeinde das Vorhandensein von Geschwisterkindern in der Kernzeit sowie soziale Gründe.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts hat die Gemeinde nach eigenen Angaben Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt. Die Entscheidung steht noch aus.