Einsatzkräfte beim Einsatz im Mai vor dem Balinger Café. Foto: Wolff

Kein Unbekannter musste sich jüngst vor dem Balinger Amtsgericht unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Die Umstände seiner Verhaftung waren jedoch nicht nur für die Polizei verwirrend.

Unbedarft, mit einer fast schon irritierenden Gleichgültigkeit schlenderte der Angeklagte am Tag der Verhandlung in den Gerichtssaal des Balinger Amtsgerichts. „Gibt’s hier was zu trinken?“, fragte er die bereits anwesende Staatsanwältin und zog eine Grimasse. „Nein“, antwortete diese. Das hätte er selbst organisieren müssen. Unbeeindruckt musterte der Angeklagte die anwesenden Zuhörer. „Ist das öffentlich?“, fragte er in den Raum hinein. Ein anwesender Security-Mitarbeiter nickte. Der Stuhl neben dem Angeklagten blieb frei, einen Verteidiger hatte er nicht.

 

Vor Gericht kein Unbekannter „Kennen wir uns nicht schon?“, fragte die Richterin nachdem sie den Saal betreten hatte. „Kann sein“, folgte achselzuckend die Antwort. Ob er wisse warum er heute hier sei, wollte sie weiter wissen und – wie üblich – eine Bestätigung, dass es sich um den Angeklagten handelt. „Ich weiß nicht, ich hab keinen Personalausweis vorgezeigt, vielleicht bin ich es ja nicht“, antwortete er. Ein Vorzeigen des Personalausweises sei nicht nötig, erwiderte die Richterin. „Wir glauben Ihnen, dass Sie es sind.“ Angaben zu Sache wollte er zunächst keine machen. Dass dies sich strafmildernd hätte auswirken können, schien ihn nicht zu interessieren. Er wolle erst am Ende etwas sagen.

In Balingen kein Unbekannter Nun also zum Vorfall: Im Mai 2024 soll der junge Mann in einer Gaststätte für Unruhe gesorgt, die anderen Gäste beleidigt und ein Bierglas kaputt gemacht haben. Der Inhaber habe ihm daraufhin gebeten zu gehen. Dieser Bitte kam der 33-Jährige jedoch nicht nach, auch ein Hausverbot habe daran nichts geändert. „Er hat immer wieder wirres Zeug erzählt“, erinnert sich der Gastwirt. „Irgendwann fiel mir dann auch ein, dass er schon mal hier war und ähnlich sinnlose Sachen gesagt hat.“ Man habe die Polizei verständigt.

In kürzester Zeit trafen zwei junge Beamte des Balinger Polizeireviers auf dem Marktplatz auf den Angeklagten. Er sei offensichtlich betrunken gewesen, sagte einer der Beamten vor Gericht aus. „Wir haben ihn nach seinem Personalausweis gefragt, aber er weigerte sich, uns diesen auszuhändigen.“ Stattdessen habe er sich auf den Boden gesetzt. „Er hat sich augenscheinlich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden“, beschreibt der Polizist weiter. „Er hat immer wieder laut geschrien.“ Das Skurrile: „Er brüllte immer wieder, dass er Ukrainer sei.“

Der Polizei kein Unbekannter Eine Durchsuchung brachte jedoch seinen Personalausweis hervor, dieser zeigte wiederum, dass der Mann Deutscher Staatsbürger ist. „Das hat uns dann erst mal verwirrt.“ Doch damit war die Sache längst nicht vorbei. Nachdem die Beamten den Mann als fremdgefährlich einstuften und ihn mit aufs Revier nehmen wollten, habe sich starker Widerstand geregt. Neben diversen Beleidigungen habe er die Polizisten mehrfach bedroht: „Das werdet Ihr eines Tages noch bereuen“, soll er geschrien haben.

Immer wieder wand er sich aus dem Griff der Beamten, es musste Verstärkung angefordert werden. „Kennen wir uns nicht schon?“, bemerkte einer der zugestoßenen Polizisten in einem Bodycam Video, welches im Zuge der Beweisaufnahme vor Gericht abgespielt wurde. Bereits vor einiger Zeit habe er den Angeklagten, ebenfalls in betrunkenem Zustand, in der Innenstadt aufgelesen und anschließend seinen Großeltern übergeben.

Aufgrund seines psychischen Zustands entschied man sich nach einer relativ ereignislosen Fahrt aufs Revier, eine Überweisung an das Vinzenz von Paul Hospital in Rottweil anzuordnen.

Nach Polizist getreten

Zuvor habe man jedoch noch eine Verletzung an der Lippe des Angeklagten dokumentieren wollen. Das war jedoch nicht so einfach. „Als ich mich mit der Kamera zu ihm ins Auto gebeugt habe, hat er mit voller Wucht nach mir getreten.“ Nur weil der Beamte bereits mit einem möglichen Angriff gerechnet hatte, konnte er schnell genug reagieren und seinen Kopf mit den Händen schützen. Letztlich habe man den Angeklagten an den Füßen aus dem Auto ziehen müssen und diese dann fixiert.

Weiter ging es nach Rottweil. Während einer der Beamten die Anmeldung in der Fachklinik übernahm, sei es zu weiteren Beleidigungen gegenüber des Kollegen gekommen. „Ihr werdet hier nicht mehr lebend rauskommen“, habe er zu dem mit ihm im Fahrzeug wartenden Beamten gesagt.

Keine Reue vor Gericht gezeigt Reue zeigte der Angeklagte vor Gericht nicht. Auch habe er kein Alkoholproblem. Dass er seinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verloren und zuletzt vor zwei Wochen in einer Ausnüchterungszelle gesessen hatte, tat seinerseits nichts zur Sache. „Sie scheinen den Ernst der Lage nicht zu erkennen“, mahnte die Staatsanwältin an. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten.

Strafe auf Bewährung ausgesetzt

Dem kam die Richterin nach, jedoch setzte sie die Strafe zur Bewährung aus. Ein Bewährungshelfer, 80 Stunden soziale Arbeit, und vier Besuche in einer Suchtberatung waren daran geknüpft. Nun schien es dem Angeklagten doch zu dämmern. „Muss ich jetzt ins Gefängnis?“, fragte er mit erfrischender Besorgnis. „Nein, aber wenn Sie ihre Auflagen nicht erfüllen, dann schon“, erklärte die Richterin. „Aber ich habe das Bierglas doch bezahlt“, erwiderte er ungläubig.