Mit zahlreichen Messerstichen hatte ein 47-Jähriger seine Mutter in Schwenningen angegriffen. Nun hat das Landgericht festgestellt: Der Mann ist schuldunfähig und muss in eine Klinik.
„Das ist eine Tragödie.“ Der Leitende Oberstaatsanwalt Johannes-Georg Roth brachte es bei der Verhandlung wegen versuchten Mordes gegen einen 47-Jährigen aus Sicht aller Beteiligten auf den Punkt.
Der Angriff des Mannes auf seine Mutter blieb nach zwei Verhandlungstagen ein Rätsel. Offensichtlich ohne Motiv und ohne Absicht hatte der 47-Jährige im Dezember beim Fernsehschauen seine Mutter in der gemeinsamen Wohnung in der Landhausstraße in Schwenningen mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt.
Die Tat sei ausschließlich mit der schweren psychischen Erkrankung zu erklären, so die Gutachterin. Das Landgericht Konstanz sah eine Schuldunfähigkeit und ordnete die Unterbringung in der Psychiatrie an. Dieses Ergebnis deutete sich bereits nach dem ersten Verhandlungstag an.
In der Vergangenheit stellte man bei ihm eine paranoide Schizophrenie fest. Sein Bruder erklärte vor Gericht, dass er schon als Jugendlicher verhaltensauffällig gewesen sei. Der Mann war deshalb seit Jahrzehnten in Behandlung, wurde mehrfach in der Psychiatrie untergebracht – und hatte anschließend eine lange stabile Phase.
Vor der Tat verschlechterte sich sein Zustand
Mehrere Monate vor der Tat spitzte sich sein Zustand erneut zu: Er hörte Stimmen, litt unter Verfolgungswahn und Angstzuständen, teilweise kam es zu Wesensveränderungen. Eine erneute Einweisung in die Psychiatrie scheiterte jedoch.
Dann kam es zu der verheerenden Tat: 70 (statt der bislang angenommenen 30) Schnitt- und Stichwunden stellte der Rechtsmediziner am Opfer fest – manche nur oberflächlich, andere bis zum Knochen. Dass sie vom 47-Jährigen stammen, war nie bezweifelt worden. Der Sohn bestritt jedoch die Tat. Unklar blieb zuletzt, ob er im Wahn seines Handelns seine Mutter möglicherweise gar nicht erkannt hat. Denn mehrfach wurde das gute Verhältnis der beiden erwähnt, ein Streit konnte nicht nachgewiesen werden.
Kein versuchter Mord
Für die vom Gericht bestellte Gutachterin war klar: Der Mann leidet unter einer krankhaft seelischen Störung. Sie sah die Gefahr „erneuter fremdaggressiver Straftaten gegen Leib und Leben“. Eine Unterbringung sei deshalb notwendig. Es gebe aber die Möglichkeit, dass der 47-Jährige nach erfolgreicher Behandlung wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.
Strafrechtlich konnte der Vorwurf des versuchten Mordes nicht aufrechterhalten werden. Der Sohn habe in seinem diffusen Bewusstseinszustand gar nicht die Erkenntnisfähigkeit gehabt, was er mache. „Man muss sich das wie ein Traumzustand vorstellen“, erklärte sie. Er dürfte nicht einmal die Einsicht gehabt haben, dass der Einsatz des Messers lebensbedrohlich enden könnte.
Mann ist Gefahr für andere Menschen
Aufgrund des fehlenden Tötungsvorsatzes werteten Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Tat deshalb als gefährliche Körperverletzung. Es ließe sich aufgrund der Krankheit nicht feststellen, „was in ihm vorging oder was er vorhatte“, so der Staatsanwalt Roth zur Begründung. Aufgrund der „schlimmen und entsetzlichen Erkrankung“ sei er eine Gefahr für andere Menschen und müsse deshalb untergebracht werden.
Sein Verteidiger Hartung Schreiber schloss sich an: „Er muss in die Psychiatrie eingewiesen werden.“ Zu diesem Schluss kam nach kurzer Bedenkzeit auch die Kammer unter Vorsitz von Arno Hornstein. Man habe zu den Hintergründen wenig Licht ins Dunkel bringen können, der Angriff geschah „völlig aus dem Nichts“. Letztlich sei es angesichts der wuchtigen Stiche „reiner Zufall“ gewesen, dass die Situation nicht weiter eskaliert sei.
Urteil ist bereits rechtskräftig
Für den 47-Jährigen ging es anschließend direkt wieder in die Psychiatrie – „für nicht absehbare Zeit“, wie Hornstein erklärte. Über eine mögliche Lockerung entscheidet später die Strafvollstreckungskammer. Der Mann nahm das Urteil direkt an. Es ist daher bereits rechtskräftig.