Die derzeitig gültige Alarmierungsregel bei der Lahrer Feuerwehr bleibt vorerst in Kraft – trotz feuerwehrinterner Kritik. Foto: Terkowsky

Bei der Lahrer Feuerwehr ist keine sofortige Änderung geplant. Zunächst bleibt die Alarmierungsregel, die für Kritik sorgt, in Kraft.

Die umstrittene Alarmierungsregelung der Lahrer Feuerwehr bleibt vorerst in Kraft. Wie die Stadtverwaltung am Freitag auf LZ-Nachfrage mitteilte, werde die sogenannte Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) „kontinuierlich angepasst. Mit der aktuellen Überarbeitung befasst sich die Feuerwehr seit Jahresbeginn.“

Nach Brand am Ostersonntag kamen Details ans Licht

Wie mehrfach berichtet, geht ein Feueralarm in Lahr im Gegensatz zu anderen Kommunen im Ortenaukreis nicht sofort an die gesamte Mannschaft, sondern zunächst nur an den Einsatzleiter. Dies hatte in der Vergangenheit schon mehrfach für Verzögerungen gesorgt – und feuerwehrintern für Kritik. Nach dem folgenschweren Brand an Ostern wurde der Ärger öffentlich bekannt. Das Landratsamt als Rechtsaufsicht hat die Lahrer Feuerwehr nach eigenen Angaben Ende 2022 aufgefordert, ihre AAO zu ändern.