Viele Tiere reagieren ängstlich auf Feuerwerk an Silvester. Aber am Tierheim Talheim wird es trotzdem kein Böllerverbot geben. (Symbolbild) Foto: izzzy71 - stock.adobe.com

Ein mögliches Böllerverbot für die Gegend beim Tierheim wurde im Ortschaftsrat diskutiert. Doch der Antrag von Ortsvorsteher Anton Ade für ein Verbot scheiterte.

Dass Tiere lärmempfindlich sind, ist bekannt. Besonders schreckhaft reagieren sie auf die Knallgeräusche an Silvester. Aus gegebenem Anlass setzte Talheims Ortsvorsteher Anton Ade dieses Thema gleich auf die Tagesordnung der ersten Sitzung im neuen Jahr.

 

Wegen des Lärms an Silvester 2025, so Ade, wurde die Ortsverwaltung vom Besitzer der Hundepension informiert, dass Mieter des FCU-Sportgeländes, das an der L 356 räumlich nahe am Tierheim und der Hundepension liegt, sehr lange und laut geschossen haben und dies die untergebrachten Tiere in Angst versetzt habe.

Und dies trotz der mündlichen Zusage dieser Mieter, dass nicht am FCU-Gelände geschossen werde, sondern weiter entfernt. „Gehalten habe sich die Gesellschaft nicht an diese Aussage“, erklärte Anton Ade.

Lärmstress für Tiere

Der Ortsvorsteher erklärte weiter, dass dieses Gelände beziehungsweise die Räumlichkeiten am Sportplatz hin und wieder für kleinere Familienfeste vermietet werden. Da das Gelände außerhalb der Ortschaft liegt, wird Lärm in den Nachtstunden nur selten im Ort wahrgenommen. Beim Tierheim und der Hundepension sei das aufgrund der Nähe anders.

„Tiere reagieren auf übermäßigen Lärm empfindlich. Starker Lärm (insbesondere Knall) ist für die Tiere Stress, der vermieden werden sollte. Dem Personal ist es bei fortgesetzter Knallerei nicht möglich, die Tiere zu beruhigen“.

„Beim Thema Lärm greift die Polizeiverordnung. Beim Thema Feuerwerk und Böller an Silvester jedoch nicht“, so die weiteren Erklärungen von Ade.

Überraschendes Votum

Aus seiner Sicht sollte das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in einem angemessenen Umkreis vom Tierheim verboten werden. „Eine Aufnahme in den Mietvertrag des FCU reicht nicht aus, um polizeilich eingreifen zu können. Es bedarf eines formellen Beschlusses des Gemeinderats beziehungsweise einer Aufnahme in die von der Stadt Horb erlassene Allgemeinverfügung zum Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern“, hob er hervor und formulierte daher folgenden Beschlussvorschlag: „Der Gemeinderat wird gebeten, im Umkreis von 500 Metern um Tierheime ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern zu beschließen und dauerhaft umzusetzen.“

Eigentlich hätte man davon ausgehen können, dass der Ortschaftsrat diesem Beschlussvorschlag folgt, doch weit gefehlt.

Ortschaftsrat Stefan Merkle, Mitglied beim FCU, merkte an, dass der FCU zukünftig den Sportplatz an Silvester nicht mehr vermieten wird und fragte: „Müssen wir dann noch mehr Regularien aufbauen?“ „Wenn trotzdem geschossen wird, hat die Polizei keine Handlungsmöglichkeit“, so das Gegenargument von Ade, der auf entsprechende schlechte Erfahrungen verwies .

Rätin Ulrike Plinski wollte wissen, wie oft es vorkommt, dass dort oben geschossen wird, und ob man für solch eine Ausnahme wirklich einen Gemeinderatsbeschluss braucht. Rat Bernd Klink sah die Silvester-Böllerei eher kritisch. „Von mir aus kann man das komplett verbieten. Die Ballerei ist unnötig wie ein Kropf.“

Auch andere tierische „Unterkünfte“ haben sich zuletzt kritisch geäußert, unter anderem der Gnadenhof in Nagold-Hochdorf.