Lindsay Lohan in Cannes Foto: AP

US-Schauspielerin Lindsay Lohan (23) kommt durch eine Kaution um eine Festnahme herum.

Los Angeles - US-Schauspielerin Lindsay Lohan (23) kommt bei ihrer Rückkehr nach Kalifornien um eine Festnahme herum. Die Alkoholsünderin, die eine Bewährungsstrafe verbüßt, hatte am Donnerstag einen Gerichtstermin in Los Angeles verpasst und sich damit einen Haftbefehl eingehandelt.

 

Noch am gleichen Tag hinterlegten Lohans Mitarbeiter eine Anzahlung auf 100.000 Dollar Kaution, die eine Richterin in Beverly Hills gefordert hatte. „Sie (Lohan) wird nicht in Haft genommen, wenn sie in die USA zurückkehrt“, bestätigte Polizeisprecher Steve Whitmore der „Los Angeles Times“. Der Haftbefehl sei wieder aufgehoben.

Lohan: Reisepass wurde gestohlen

Lohan, die sich in den letzten Tagen bei den Filmfestspielen in Cannes vergnügte, hatte ihr Fehlen bei der gerichtlichen Anhörung in Los Angeles mit dem Verschwinden ihres Reisepasses entschuldigt. „Sie hat den Diebstahl bei der Polizei angezeigt“, sagte ihre Anwältin Shawn Chapman Holley dem Sender ABC. „Sie will aber so früh wie möglich heimfliegen.“

Richterin Marsha Revel rügte Lohans wiederholtes Fehlen und Zuspätkommen vor Gericht und schrieb einen Haftbefehl aus. Bei der nächsten Anhörung wolle sie prüfen, ob die Schauspielerin gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen hat, berichteten US-Medien.

Lohan hat Auflagen nicht erfüllt

Anwältin Holley räumte laut „Tmz.com“ ein, dass Lohan nicht alle erforderlichen Kurse besucht habe. Revel verdonnerte die Schauspielerin dazu, ab sofort keinen Alkohol anzurühren, einen Überwachungsdetektor zu tragen und sich Drogentests zu unterziehen.

Drei Jahre nach einem Autounfall unter Alkohol- und Drogeneinfluss droht Lohan jetzt vielleicht eine Gefängnisstrafe. Richterin Revel hatte schon im vergangenen Herbst Lohans Bewährungszeit um ein Jahr verlängert, nachdem sie bei Kursen für Süchtige unentschuldigt gefehlt hatte. Sie könnte für 180 Tage hinter Gitter kommen.

Der Star aus „Freaky Friday“ („Ein voll verrückter Freitag“) war nach dem Unfall zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Eine Bedingung: regelmäßiges Erscheinen bei den Behörden und vor Gericht.