Das Landgericht Konstanz hat den Hausverwalter, der unter anderem in VIllingen-Schwenningen tätig war, zu einer Haftstrafe verurteilt. Foto: dpa/Felix Kästle

Auch vor dem Landgericht Konstanz konnte der betrügerische Hausverwalter den Kopf nicht aus der Schlinge ziehen. Er wurde erneut zu einer Haftstrafe verurteilt.

Villingen-Schwenningen - Drei Verhandlungstage haben der Vorsitzenden Richterin Regina Weinacht und den beiden Schöffen in der Berufungsinstanz gereicht, um für den betrügerischen Hausverwalter ein Urteil zu fällen: Der Mann, welcher Wohnungseigentümergemeinschaften in Villingen-Schwenningen und in der Region um ihre Rücklagen betrogen hat, muss für drei Jahre ins Gefängnis.

Der 65-Jährige kommt damit etwas milder davon, als nach dem Urteil des Amtsgerichts. Dieses hatte den Mann im Juni 2021 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Warum jetzt die Abstriche?

Kleiner Teil der Taten eingestellt

In der Begründung heißt es, dass zwischenzeitlich auch Rückzahlungen geleistet wurden – zudem hat die 6. Strafkammer im Rahmen der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht einen kleinen Teil der Taten eingestellt.

Aber: Eine Bewährungsstrafe, wie sie die Verteidigung des Angeklagten gefordert hatte (zwei Jahre), war für die Richterin nicht drin. Sie blieb allerdings auch unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Diese hatte im Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten beantragt.

81 Fälle der Unterschlagung bleiben

Bei den Verhandlungen kristallisierte sich bereits früh heraus, dass der 65-Jährige zwar einige der Straftaten einräumte, die Einsicht aber nicht für alle Verfehlungen hatte. Bei insgesamt 20 Taten sah er sich zu unrecht verurteilt – finanzieller Umfang rund 94.000 Euro.

Tatsächlich hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass er bei Taten, die rund 32.000 Euro umfassen, keine Schuld trägt. Aber: Für die verbleibenden 81 Fällen der Unterschlagung (Schaden rund 660.000 Euro), die falsche eidesstattliche Versicherung und den Subventionsbetrug trägt er die Verantwortung.

Mann verliert Pensionsansprüche

Besonders bitter für den (derzeit noch freigestellten) Finanzbeamten ist dabei, dass er aufgrund der Verurteilung nicht nur seinen Beamtenstatus, sondern darüber hinaus auch seine kompletten Pensionsansprüche verliert.

Der 65-Jährige hatte als Amtsrat in der Gehaltsstufe A12 bislang mehr als 5000 Euro verdient – aufgrund der Freistellung stand ihm zuletzt nur die Hälfte zu, wobei diese gleichzeitig aufgrund zahlreicher Forderungen von Geschädigten und Gläubigern in zwei Insolvenzverfahren gepfändet wurde. Der Mann lebt derzeit von Sozialhilfe und damit von 429 Euro monatlich.

Revision kann noch eingelegt werden

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Revision eingelegt werden. Der 65-Jährige bleibt zudem noch auf freiem Fuß. Der Haftbefehl blieb, wie bislang auch, gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.