Eine größere Differenz zwischen den tatsächlich verkauften Flächen und den im Anlageverzeichnis des Inkom-Zweckverbands geführten Aufzeichnungen hat bei der Verbandsversammlung für Irritationen gesorgt. Foto: Weisser Foto: Schwarzwälder Bote

Bei den Vorbereitungsarbeiten zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2020 hat Wirtschaftsförderer Heiko Gutekunst vom Zweckverband Industrie- und Gewerbegebiet Inkom Südwest jüngst eine seltsame Entdeckung gemacht.

Zimmern o. R. - Laut Katastererhebungen veräußerte der Verband von 2013 bis Ende 2019 insgesamt 482 984 Quadratmeter Bauflächen; nach den Aufzeichnungen in den Abschlüssen der vergangenen Jahre wäre es aber 75 412 Quadratmeter weniger gewesen.

Natürlich stimmten die Angaben aus dem Grundstückskataster. Und selbstverständlich seien auch alle Verkaufserlöse aus den Grundstücksverkäufen nach den Grundsätzen der früher angewandten Kameralistik korrekt vereinnahmt und verbucht worden, verkündete die Verbandsverwaltung.

Warum die Meldungen zu den veräußerten Flächen an das beratende Büro in bestimmten Jahren nicht korrekt waren, konnte Gutekunst – er war zu dieser Zeit noch nicht beim Verband beschäftigt – nicht mehr nachvollziehen.

Seine Vermutung: "Diese Differenz rührt vermutlich daher, dass in den vergangenen Jahren Flächen verkauft, aber nicht in den Jahresrechnungen im Anlagevermögen verbucht wurden." Die Erschließungsbeiträge tauchten nämlich in der Bilanz auf und würden über die Jahre aufgelöst.

Doch der Rottweiler Verbandsvertreter Hermann Breucha ("Die Differenz muss doch irgendwo herkommen") war mit der Antwort nicht ganz zufrieden. In der Bibel werde von der wundersamen Brotvermehrung erzählt, von einer "wundersamen Grundstücksvermehrung" habe er aber bisher noch nichts gehört, sagte er. Breucha wunderte sich, "wie es passieren konnte, dass mehr als ein Zehntel des Verbandsgebiets nicht erfasst wurde". Die Verwaltung schlug vor, die Differenz als Sonderposten in die Bilanz einzubuchen.

Der Wirtschaftsförderer war im Zusammenhang mit der Ermittlung der Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen auf diese Diskrepanz gestoßen. Der Zweckverband hatte die Grundstücke zum Preis von 55 Euro pro Quadratmeter verkauft. Darin waren alle Erschließungsbeiträge eingeschlossen.

Für Wasserversorgung, Kanal und den Klärbeitrag gibt es eine Globalberechnung des Büros Schneider & Zajonts aus dem Jahr 2013. Die Verkaufserlöse wurden auf dieser Grundlage auch entsprechend aufgeteilt und auf die verschiedenen Konten verbucht.

Für die Straßenerschließung hatte man bisher aber noch keine Berechnungen angestellt. Das habe zu Beanstandungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt geführt, verriet Gutekunst. Mit dem Bau der Römerallee Süd im Jahre 2019 und nach Eingang der letzten Schlussrechnung berechnete der Zweckverband erstmals die umlagefähigen Kosten für die Straßen-Wegeerschließung.

Der beitragsfähige Erschließungsaufwand lag bei insgesamt  4 967 980 Euro. Fünf Prozent hat der Zweckverband zu übernehmen.

Somit beläuft sich der umlagefähige Erschließungsaufwand auf 4 719 581 Euro. Bei einer Gesamtfläche von 567 374 Quadratmetern ergibt sich daraus ein Erschließungsbeitrag von 6,65 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche oder 8,32 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche.

Wie schon erwähnt: Für die Grundstückserwerber hat die aufgestellte Berechnung keine finanziellen Auswirkungen: Sie haben den Erschließungsbeitrag mit Bezahlung des Kaufpreises bereits abgelöst.