Mit einem Großaufgebot hatte die Polizei am Sonntag ein mögliches Kräftemessen der rivalisierenden Red Legion und der United Tribunes in der Stadt verhindert. Foto: www.7aktuell.de |

Da er nachweislich seine kranke Mutter pflege, liege ein „Abschiebehindernis“ vor, so das Verwaltungsgericht in Stuttgart. Daher wird der "Präsident" der Red Legion vorerst nicht abgeschoben. Er müsse sich aber täglich bei der Polizei melden.

Stuttgart - Ausweisung ja, Abschiebung nein: Der „Präsident“ der verbotenen Straßengang Red Legion darf trotz einer Ausweisung vorerst in Deutschland bleiben. Da der mehrfach wegen Gewalttaten verurteilte Mann nachweislich seine kranke Mutter pflege, liege ein „Abschiebehindernis“ vor, teilte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Stuttgart am Donnerstag mit. Die gerichtlich bestätigte Ausweisung durch das Regierungspräsidium sei aber mit strengen Auflagen verbunden: So müsse sich der 1982 in Leonberg geborene Mann täglich bei der Polizei melden und dürfe den Landkreis Ludwigsburg nicht verlassen.

Die Gang Red Legion ist seit beinahe zwei Jahren verboten und bestand davor auch nur für rund zwei Jahre. Laut Gericht gibt es eine Nachfolgegruppierung, die sich wieder mehrheitlich aus kurdisch-stämmigen Jugendlichen zusammensetzen dürfte. Auf einen Aufmarsch von Red-Legion-Sympathisanten zur Langen Nacht der Museen am 14. März in Stuttgart reagierte die Polizei mit einem Großaufgebot. Am vergangenen Wochenende kam es in Stuttgart und Ludwigsburg zu Auseinandersetzungen rivalisierender Gruppen aus dem Rockermilieu, bei denen die Polizei einschreiten musste.