Gehen zu wenige Unterschwandorfer persönlich zur Stimmabgabe, werden die Stimmen mit einem anderen Bezirk ausgezählt. Foto: Katzmaier

Unterschwandorfer, die ihre Stimme bei der Landtagswahl persönlich abgeben wollen, müssen sich nach Oberschwandorf begeben. Sind es zu wenige, könnte das die Auszählung beeinflussen.

Die Unterschwandorfer freuen sich über den Bau ihres Bürgerhauses. Dafür müssen sie immer mal wieder Einschränkungen und Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen. Eine solche ergibt sich jetzt bei den anstehenden Landtagswahl am Sonntag, 8. März. Die verbleibenden Räumlichkeiten können aufgrund der anstehenden Arbeiten nicht mehr als Wahllokal genutzt werden.

 

Das Wahllokal ziehe nach Oberschwandorf um, erklärt Hauptamtsleiterin Birgit Burkhardt auf Anfrage. Das heißt im dortigen Bürgerhaus wird es am Wahltag zwei Bezirke geben: Den Oberschwandorfer sowie den Unterschwandorfer.

Überraschend kam die Entscheidung nicht: „Im Grunde war uns schon im Herbst klar, dass wir da eine andere Lösung brauchen“, sagt Burkhardt.

Ist es wettertechnisch ein schöner Sonntag, bietet sich möglicherweise ein Spaziergang nach Oberschwandorf an. Nur eines wird es nicht geben: eine Fahrdienst zum Wahllokal. Dies war auf Vorhaltung der Narren beim Rathaussturm am Schmotzigen nur als närrischen Antwort gedacht – nicht die Ankündigung eines tatsächlichen Angebots.

Ansonsten bleibt den weniger mobilen Unterschwandorfern immer noch die Briefwahl. Bei der Verwaltung geht man davon aus, dass diese mehr Wähler in Anspruch nehmen könnten. Sind es zu viele gibt es für die Verwaltung bei der Auszählung eine Feinheit zu beachten. Wenn weniger als 30 Unterschwandorfer persönlich ihre Stimmer abgeben, dürfe dies nicht mehr als extra Ergebnis ausgewiesen werden, erklärt Burkhardt.

Ziel: Wahl soll geheim bleiben

Auf diesen Umstand haben die Landeswahlleiterin und das Innenministeriums in einer gemeinsamen Erklärung zur bevorstehenden Wahl noch mal hingewiesen. Darin heißt es: „Für Wahlbezirke, in denen die Feststellung der Zahl der Stimmabgabe-vermerke und der Zahl der eingenommenen Wahlscheine (§ 41a Absatz 2 Landeswahlordnung) ergibt, dass weniger als 30 Wähler ihre Stimme abgegeben haben, ordnet der Kreiswahlleiter die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mit einem bestimmten anderen Wahlbezirk an (§ 41a Absatz 2 Satz 1 LWO).“

Dies dient dazu, dass man nicht anhand des Ergebnisses (bei sehr wenigen Wählern) darauf schließen kann, wer wie gewählt hat. In einem solchen Fall müssen die Wahlurne und die Unterlagen versiegelt an einen anderen Wahlbezirk ( übergeben werden. Da würde sich natürlich der Bezirk Oberschwandorf anbieten.

213 Wahlberechtigte in Unterschwandorf

Unterschwandorf ist der kleinste Wahlbezirk. Bei der anstehenden Landtagswahl dürfen laut Burkhardt 213 Wähler ihre Stimme abgeben. Bei den zurückliegenden Wahlen hätten jeweils mehr als 100 Wähler persönlich die Stimme abgegeben.

Auf das Wahlergebnis hätte dieser Sonderfall selbstredend keinen Einfluss. Den einzigen, für viele sicher verschmerzbaren Nachteil wäre, dass die Unterschwandorfer in dem Fall nicht wüssten, wie das Wahlverhalten im kleinsten Ortsteil war.

Die übrigen Wahlbezirke und -lokale in Haiterbach sowie Beihingen und Oberschwandorf bleiben unverändert.