Mit Ferienbeginn steigen auch die Flugpreise. Doch wer sein Kind früher aus der Schule nimmt, könnte am Ende mehr bezahlen. Foto: JillWellington / pixabay

Bußgelder variieren von Stadt zu Stadt. Endphasen mit weniger Unterricht wichtig für Klassenzusammenhalt.

Stuttgart - Einen günstigeren Flug buchen, Staus umgehen - einige Eltern können diesen Versuchungen nicht widerstehen und nehmen ihre Kinder schon vor Ferienbeginn aus dem Unterricht oder kehren erst nach Schulanfang mit ihren Kindern aus dem Urlaub zurück. Am Ende könnten sie allerdings draufzahlen, denn es drohen Bußgelder. Gezielte Kontrollen erwarten die Reisenden allerdings nicht.

Freiburg will finanzielle Vorteile des Ferienverlängerns aufheben. Die Stadt hat dieses Frühjahr die Bußgelder verdoppelt: von 50 auf 100 Euro je versäumten Schultag. Es habe sich in der Vergangenheit um Einzelfälle gehandelt. Dieses Jahr liefen allerdings schon sieben Bußgeldverfahren gegen Ferienverlängerer, heißt es von der Stadt.

Bußgelder variieren von Stadt zu Stadt

In anderen Städten ist die Entwicklung schwer zu beurteilen, da die Fälle nicht zentral erfasst werden. Die Bußgelder variieren von Stadt zu Stadt. Heidelberg droht zwischen 100 und 150 Euro je Fall und im Wiederholungsfall 250 Euro an. Stuttgart veranschlagt im Schnitt 150 Euro je versäumten Schultag. Karlsruhe verlangt mindestens 200 Euro pro Fall - wenn Eltern eine nicht genehmigten Befreiung ignorieren, sogar mindestens 500 Euro. Hier sei aus den vergangenen Jahren allerdings nur ein Fall von Ferienverlängerung bekannt.

Gezielte Kontrollen müssen Eltern oder Schüler nicht befürchten. "Es läuft keiner der Beamten der Bundespolizei jetzt hier am Flughafen beispielsweise durchs Terminal und sucht nach möglichen Minderjährigen", sagt Saskia Bredewald von der Bundespolizei am Stuttgarter Flughafen. Das gilt laut der Behörde auch für die übrigen Flughäfen im Land. Dennoch würden hin und wieder Eltern erwischt, als "Beifang" wie Bredewald sagt. Man hake bei Grenzkontrollen ab und zu nach, wenn es sich um möglicherweise schulpflichtige Kinder handele. Schulen können auch von sich aus aktiv werden und melden, dass ein Schüler unentschuldigt fehlt. Das komme in Stuttgart häufiger vor, als dass es Hinweise der Polizei gebe, heißt es von der Stadt.

Endphasen mit weniger Unterricht wichtig für Klassenzusammenhalt

"Wenn jeder seinen ganz persönlichen Ferienbeginn festlegen würde, dann wäre für unsere Schulen auch kein geregelter Unterricht mehr möglich", sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Außerdem sei es wichtig, dass Eltern ihren Kindern Wertschätzung gegenüber der Schule vorlebten.

Dass in den letzten Tagen vor den Ferien im Unterricht ohnehin nichts mehr passiere, lässt Matthias Schneider, Sprecher der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft im Südwesten, nicht gelten. Auch die Endphasen mit weniger Unterricht seien wichtig für den Klassenzusammenhalt. Ebenso zeigt Carsten Rees, Vorsitzender des Elternbeirats, kein Verständnis. Man wolle keine Schulgleitzeit.

Verstöße gegen die Schulpflicht gelten laut Schulgesetz als Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Beurlaubungen sind laut Schulbesuchsverordnung nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei Kuren, Sportwettkämpfen, wissenschaftlichen und künstlerischen Wettbewerbe, Hochzeiten oder Todesfällen in der Familie.