Kabelanschluss über den Mietvertrag? Damit ist am 1. Juli Schluss. Unser Autor aus Eutingen wollte sich um einen Anschlussvertrag kümmern und berichtet von seiner Hotline-Odyssee mit frustrierendem Ausgang.
Neulich flatterte ein Schreiben des Vermieters ins Haus. Er teilte mit, dass er den aktuell gültigen Vertrag mit dem TV-Anbieter Vodafone fristgerecht zum 30. Juni 2024 gekündigt habe und man sich ab dem 1. Juli 2024 bittschön selbst um einen Lieferanten für das täglich TV-Vergnügen kümmern müsse. Das sogenannte Nebenkostenprivileg fällt weg.
Grund für diese einschneidende Maßnahme ist eine Novelle im Telekommunikationsgesetzes (TKG), die eine Änderungen in Bezug auf die Nebenkosten für Mieter sowie Vermietende mit sich bringt. Nach dem neuen Gesetz sind Kabelgebühren nicht mehr auf Mieter umlegbar.
Was sich ab 1. Juli ändert
Bislang wurden diese Gebühren als Betriebskosten in der monatlichen Nebenkostenabrechnung der Mieter aufgeführt. Ab dem 1. Juli 2024 werden die Kosten für Telekommunikationsdienste also nicht mehr von Vermietenden, sondern direkt von den Anbietern dieser Dienste erhoben. Diese Novelle im Telekommunikationsgesetzes ermöglicht damit mehr Transparenz und Auswahl für die Mieter, so die Grundidee des Gesetzgebers.
Der Erstkontakt mit der künstlichen Intelligenz
Aha! Prima. Und es dürfte ja kein großes Problem sein, bei dem Anbieter einen Anschlussvertrag abzuschließen. Also die Hotline-Nummer herausgesucht, dort angerufen und mit einer KI-generierten Damenstimme verbunden worden, die nach dem entsprechenden Anliegen fragte.
„Am besten verstehe ich Stichworte“, klärte die Blech-Empfangsdame den Anrufer auf und als dieser „Auftrag“ ins Telefon sprach, war er auch schwuppdiwupp mit einem echten Menschen, in diesem Fall einer Frau, verbunden.
Schneller Abschluss, große Erwartungen
„Hallo, ich sollte wegen der TKG-Novelle ab 1. Juli 2024 einen Anschlussvertrag an einen bestehenden Kabelvertrag haben“, wurde das Anliegen vorgetragen und von der Hotline-Mitarbeiterin freundlichst entgegengenommen.
„All die Anschlussverträge laufen automatisch ab dem 1. Juli“, erklärte sie und versprach, in den nächsten Tagen eine entsprechende Auftragsbestätigung zu schicken und als Bonus für den Vertragsabschluss auch noch die ersten drei Monate der Vertragslaufzeit gratis obendrauf zu legen. Super!
Doch es kam ein wenig anders als gedacht. Der Auftragsbestätigung war zu entnehmen, dass der Vertrag ab 2. Februar 2024 greift und von den drei Monaten Gratis-Fernsehgucken war weit und breit nichts zu lesen.
Rolle rückwärts und alles wieder von vorne
Also wieder den Telefonhörer in die Hand, wieder über das Hindernis „KI-gestützte Anrufweiterleiterin“ gekommen, die Zusage zur Aufzeichnung des Gesprächs zwecks Schulungszwecken gegeben und bei Hotline-Mitarbeiterin Nummer Zwei gelandet.
„Ja das geht gar nicht – sie zahlen dann ja für ein und denselben Anschluss doppelt“, gab diese dem Anrufer recht. „Das werden wir sofort ändern und ihnen die richtige Auftragsbestätigung in dieser Woche per Mail zusenden“, versprach sie. Wegen der drei Monate Freifernsehen hielt sie extra nochmals Rücksprache mit ihrem „Vorgesetzten“ und bestätigte auch dies.
Rolle rückwärts und alles wieder von vorne
Wer jetzt glaubt, dass alles erledigt sei, der liegt meilenweit daneben, denn natürlich kam die neue, die korrigierte Auftragsbestätigung nicht. Auch weitere Wartezeit half nicht.
Deshalb erneuter Anruf beim Anbieter. Doch dann alles von vorne. Blechsekretärin, Mitschnittgenehmigung und irgendwann nach viel Trallala in der Warteschlange die Stimme eines Mannes im Ohr. „Was? Änderung der Auftragsbestätigung? Sowas machen wir nicht“, wurde dem Anrufer barsch erklärt. „Wir können ihnen eine Gutschrift machen oder sie stornieren ihren Auftrag.“
Als der Herr am Service-Telefon (welch ein Hohn, dieses Wort und der dazugehörige Ton) auch noch erklärte, man habe doch beim Berater einen Vertrag unterschrieben, wurde der Vorgang schlicht kurios. Es war weder ein Berater im Haus – ein Vorgang, den die Verbraucherzentrale nicht wirklich empfiehlt – noch hatte der Anrufer etwas unterschrieben.
Rolle rückwärts und alles wieder von vorne
So kommt man hier nicht weiter, also die Bitte, mit der Widerrufsabteilung verbunden zu werden. Dort wollte ein Herr wissen, was er tun könne. Nach Schilderung der Sachlage empfahl er, den Vertrag zu kündigen und einen neuen abzuschließen. „Ich bestätige ihnen ihre Kündigung und die Vertragsauflösung umgehend“, versprach er und vergaß, dies zu tun. Erst auf wiederholten Anruf wurde der Vertag aufgelöst. Das Fazit dieser Erfahrung ist ernüchternd. 14 Tage hin und her, noch kein Anschlussvertrag und wenn‘s so weiter geht, steht die Frage im Raum, wo kriegt man ab Juli am Sonntagabend den Tatort her?
Rolle rückwärts und alles wieder von vorne
Im Internet streamen, mit der Konkurrenz einen Vertrag abschließen, eine Schüssel kaufen? Oder zwei Tage vor Vertragsablauf wieder bei der KI-Stimme anrufen, „Auftrag“ rufen und warten, bis ein Mensch ans Telefon geht, der dann so viele falsche Vertragsdaten eintippen kann, wie er will. Optionen scheint es zu geben, doch ob diese auch funktionieren? Man hat so seine Zweifel.