Hochprozentiges wie Wodka ist für Minderjährige strikt verboten – trotzdem wird Schnaps immer wieder auch an Jugendliche verkauft. Foto: Symbolfoto: Stache

Prävention: 16-jährige Testkäufer erhalten in acht von neun Fällen Hochprozentiges

Kehl - Hochprozentigen Alkohol oder Tabak zu kaufen, obwohl das erforderliche Mindestalter noch nicht erreicht wurde – in Kehl klappt das ganz gut.

"Leider", betont Jannate Hammerstein, bei der Stadt mit der Kriminal- und Gewaltprävention betraut. Bei unangekündigten Testkäufen in der Kernstadt und den Ortschaften sowie in Rheinau und Willstätt haben unter 18-Jährige in Supermärkten, an Tankstellen sowie in Tabakgeschäften versucht, Zigaretten, Whiskey, Wodka oder Tequila zu kaufen und hatten dabei überraschend häufig Erfolg. In Acht von neun Läden kam es zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, teilt die Stadt Kehl mit.

Ob die Bestimmungen des Jugenschutzgesetzes in der Praxis eingehalten werden, wird in regelmäßigen Abständen bei unangekündigten Testkäufen durch die Landespolizei, die Ortspolizeibehörde in Kehl und die inzwischen bei der Stadt angesiedelte kommunale Kriminalprävention überprüft. Auch in diesem Sommer waren geschulte 16-jährige Testkäufer in Rheinau, Willstätt und Kehl unterwegs, um in neun Geschäften gezielt Hochprozentiges oder Zigaretten zu kaufen.

"Das Ergebnis war erschreckend", berichtet Hammerstein. In acht Fällen verließen die Testkäufer den Laden mit einer Wodkaflasche oder einer Schachtel Zigaretten in der Hand. In einigen Fällen hatten die 16-Jährigen ihren Personalausweis vorzeigen müssen, Tabak und hochprozentiger Alkohol sind ihnen dennoch verkauft worden.

Wieso sich die Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz in diesem Jahr derart häufen, stellt das Präventionsteam um Hammerstein vor ein Rätsel. "Wir haben darauf geachtet, dass unsere Testkäuferinnen und Testkäufer jünger aussehen, als sie tatsächlich sind." Zudem trugen sie Alltagskleidung, waren weder geschminkt noch auffällig frisiert. Ob und welche Rolle die Maskenpflicht gespielt haben könnte, lasse sich nur schwerlich nachvollziehen.

Wurde ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt, folgte umgehend ein Gespräch mit dem Kassierer und der Filialleitung. "Die Verkäuferinnen und Verkäufer zeigten sich allesamt einsichtig", berichtet Hammerstein. Trotzdem drohen den Geschäften in Kehl, Willstätt und Rheinau nun Bußgelder.