Bei einem Polizeieinsatz am Sonntag in Kehl ist ein 53-Jähriger umgekommen – die Ermittlungen laufen noch. Foto: Michael

Einsatz: Mutmaßlich psychisch Kranker mit Messer bewaffnet / Mann war im September schon aufgefallen

Kehl - Bei einem Einsatz am Sonntag in Kehl haben Polizisten einen 53-Jährigen tödlich verwundet. Ein Zeuge hatte zuvor Alarm geschlagen, da der Mann mit einem Messer bewaffnet herumlief. Wie genau es zum Tod des Mannes kam, wird noch ermittelt.

Der Notruf geht am Sonntag bereits gegen kurz nach 10 Uhr ein: Ein Zeuge meldet einen Mann, der mit einem Messer bewaffnet auf der Straße herumgelaufen sei und sich dann in eine Wohnung in der Berliner Straße in Kehl zurückgezogen habe. Mehrere Polizeistreifen beziehen Stellung, von Zeit zu Zeit zeigt sich der offenbar verletzte Mann am Fenster.

Um 16.30 Uhr betreten Spezialkräfte die Wohnung. Es kommt zur Schussabgabe, bei der der 53-Jährige tödlich getroffen wird. Der Mann befindet sich zu dem Zeitpunkt alleine in seiner Wohnung, Schaden hat er – außer vielleicht sich selbst – niemandem zugefügt.

So hat sich der Vorfall laut Polizeipräsidium Offenburg in groben Zügen ereignet. Ursache für das Verhalten des Mannes aus Afghanistan soll ein "mutmaßlich psychischer Ausnahmezustand" gewesen sein. Dieser sei möglicherweise auf eine "entsprechende Erkrankung" zurückzuführen.

Keine Hinweise auf einen politischen Hintergrund

"Etliche Anstrengungen einer verbalen Kontaktaufnahme, auch unter Einbindung von Übersetzern, schlugen fehl", teilte das Polizeipräsidium am Montagnachmittag mit. Man habe alle Möglichkeiten zur Kommunikation ausgeschöpft, erklärte ein Polizeisprecher im Gespräch mit unserer Zeitung. Die Versuche blieben erfolglos.

Die Polizei kam schließlich zum Schluss, dass der Mann für sich selber eine Gefahr darstellen könnte. Auch eine Gefährdung Dritter sei nicht ausgeschlossen gewesen, so die Begründung für den Einsatz der Spezialkräfte. Wie es aber genau dazu kam, dass am Ende ein Mensch getötet wurde, bleibt vorerst offen. Dass sei noch Teil der Ermittlungen der Kriminalpolizei, heißt es auf Nachfrage aus dem Polizeipräsidium.

Opfer hatte unbefristete Aufenthaltserlaubnis

"Viele Vernehmungen und die Auswertung der Spuren laufen noch, auch die Vorgeschichte des Mannes muss noch aufgearbeitet werden", erklärte ein Sprecher. Anhaltspunkte für einen politischen Hintergrund des Vorfalls liegen aktuell nicht vor. Sobald gesicherte Informationen zum genauen Geschehen vorliegen, werde man darüber Informieren, so das Polizeipräsidium.

Der 53-Jährige war indes kein Unbekannter für die Polizei: Bereits vor etwa einem Monat, am 24. September, war er in ähnlicher Weise und in vergleichbarem Zustand auffällig geworden. Damals bedrohte er einen Nachbarn mit einem Küchenmesser. Die Polizei brachte ihn daraufhin in eine psychiatrische Klinik.

Wieso, wann sowie unter welchen Umständen er entlassen worden ist, könne er nicht sagen, so ein Polizeisprecher am Montag. Das habe nicht mehr im Ermessen der Polizei gelegen. Nur so viel: Die Hürden für eine "einschneidende, freiheitsentziehende Maßnahme", sprich der Aufenthalt in einer psychatrischen Klinik, seien in Deutschland sehr hoch. Gegen den Willen eines Patienten, sei dies nur durch richterliche Anordnung möglich, so der Polizeisprecher.

Zur Person des 53-Jährigen ist am Montagnachmittag nicht viel bekannt. Er war wohl ein lediger Flüchtling aus Afghanistan, zumindest hatte er mit Erfolg einen Asylantrag gestellt: Laut Polizei verfügte er über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Unterbringung

Ein Gericht kann die Unterbringung einer psychisch kranken Person in einer Klinik gegen ihren Willen anordnen. Vorher muss aber eine ärztliche Untersuchung stattfinden, heißt es auf dem Serviceportal des Landes im Internet. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die von der Person ausgehende Gefahr nicht anders abgewendet werden kann.