Elektro-Tretroller dürfen ab Montag auf die Straße. Vorsicht ist aber geboten, wenn man mit diesen in Frankreich fährt. Foto: Symbolfoto: Weihrauch

Seit Samstag dürfen Elektro­tretroller offiziell auf die Straße.

Kehl - Seit Samstag dürfen Elektrotretroller offiziell auf die Straße – wenn man einige Voraussetzungen erfüllt. Doch Achtung: In Frankreich gelten ein wenig andere Regeln für E-Roller-Fahrer.

Es ist ein sperriges Wort, das den Elektrotretrollern den Weg ebnet: Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Seit Samstag, 15. Juni, ist sie in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber schafft mit den Elektrokleinstfahrzeugen eine neue Fahrzeugklasse, die neben den E-Scootern etwa Segways und Hoverboards umfasst. In Frankreich sind die schlanken Flitzer bereits unterwegs. Jenseits des Rheins gibt es jedoch ein paar Unterschiede. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Darf ich mit meinem E-Roller nach Frankreich fahren?

In Deutschland darf jeder ab 14 Jahren mit einem E-Roller fahren. Einen Führerschein bedarf es nicht, allerdings braucht jeder E-Roller-Fahrer laut der neuen Verordnung eine Kfz-Haftpflichtversicherung samt Versicherungskennzeichen und eine Allgemeine Betriebserlaubnis, die die Hersteller der Roller beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen müssen. Erfüllt man diese Voraussetzungen, ist auch die Fahrt über den Rhein nach Frankreich kein Problem. Dort muss man übrigens auch nur acht Jahre alt sein. In Frankreich benötigen Elektroroller ebenfalls eine Haftpflichtversicherung.

Anders herum gestaltet sich die Sache jedoch schwieriger, teilt das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) mit Sitz in Kehl mit. Zwar könnte ein in Frankreich gekaufter E-Roller eine Betriebserlaubnis erhalten, wenn er den deutschen Baubestimmungen (zum Beispiel Bremsen) entspricht. Dies wäre mit Kosten verbunden, da der TÜV eine Einzelabnahme für das Gerät durchführen müsste. Erst mit einer Betriebserlaubnis könnte ein Fahrer eine Kfz-Haftpflichtversicherung überhaupt abschließen. Ein französischer Versicherer wird jedoch keine für Deutschland geeignete Kfz-Versicherung anbieten können. Deutsche Versicherer wiederum versichern in der Regel nur Fahrer mit Wohnsitz in Deutschland

Und selbst wenn, dann hätte der Roller immer noch kein Versicherungskennzeichen. Deutsche Versicherer wiederum versichern in der Regel nur Fahrer mit Wohnsitz in Deutschland. Das ZEV bedauert, dass es beim Fahren mit Elektrorollern keine einheitlichen Regelungen gibt und fordert eine europaweite Regelung.

Wie schnell darf ich mit dem E-Roller fahren?

In Deutschland gilt die Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern. Baubedingt muss der E-Roller auf diese Geschwindigkeit gedrosselt werden. In Frankreich dagegen beträgt die zulässige Maximalgeschwindigkeit 25 Kilometer pro Stunde.

Wie muss ich meinen E-Roller ausstatten und muss ich einen Helm tragen?

In Deutschland ist das Helmtragen nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. In Frankreich ist für unter Zwölfjährige das Tragen eines Helms Pflicht. Neben Licht (vorne und hinten), Bremsen, Reflektoren und einer Klingel muss man in Frankreich zusätzlich nachts und bei schlechtem Licht eine reflektierende Sicherheitsweste tragen. Und während des Fahrens dürfen in Frankreich keine Kopfhörer benutzt werden.

Welche Verkehrsregeln gelten für E-Roller in Deutschland und Frankreich?

In französischen Stadtgebieten dürfen E-Scooter auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren. Sollten diese nicht vorhanden sein, dann darf man auf die Fahrbahn ausweichen – allerdings nur, wenn dort höchstens Tempolimit 50 herrscht. Außerhalb der Städte müssen Elektroroller auf den gemeinsamen Geh- und Radwegen, fahren. In Deutschland fahren die elektrischen Flitzer auf dem Radweg. Gibt es keinen, dann auf der Fahrbahn.

Weder in Frankreich noch in Deutschland dürfen E-Roller auf Gehwegen fahren. In Frankreich dürfen sie dort allerdings bei ausgeschaltetem Motor geschoben werden, in Deutschland nicht. In beiden Ländern dürfen Fahrer ihren Roller auf dem Gehweg parken, wenn dadurch niemand behindert wird.

Info: Kontrollen bleiben gleich

Wer in Frankreich schneller als 25 Stundenkilometer fährt, riskiert ein sattes Bußgeld von bis zu 1500 Euro. Das Fahren auf dem Gehsteig wird im Nachbarland mit mindestens 135 Euro geahndet. Zum Vergleich: in Deutschland mit 15 bis 30 Euro. Wer in Frankreich eine Verkehrsregel, die natürlich auch für E-Roller gelten, missachtet, muss mit mindestens 35 Euro Strafe zahlen. Wer in Deutschland ohne Betriebserlaubnis fährt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen. Fehlt die Versicherung, werden noch mal 40 Euro fällig. Die Beamten des Polizeipräsidiums Offenburg sind über das Thema informiert, heißt es auf Nachfrage. Zusätzliche Kontrollen, um Verkehrssünder auf dem E-Tretroller zu ertappen, seien jedoch nicht geplant.