Der Kehler Landtagsabgeordnete Stefan Räpple (rechts) gilt als Mann der deutlichen Worte. Er spricht hier auf dem Bild vom Juni mit einem Polizeibeamten im baden-württembergischen Landtag, nachdem es im Plenum zuvor heftige Debatten gegeben hatte. Jetzt klagt Räpple gegen eine Stiftung, die ihm vorwirft, ein Antisemit zu sein. Das Verfahren läuft noch. (Archivfoto) Foto: Murat/pda

Landtagsabgeordneter Stefan Räpple wehrt sich gegen Stiftung. Landgericht urteilt am 22. Oktober.

Baden-Baden/Kehl - Darf man den Kehler Landtagsabgeordneten Stefan Räpple öffentlich einen "erklärten Antisemiten und Holocaust-Relativierer" nennen? Eine Berliner Stiftung ist davon überzeugt. Nun muss das Landgericht Baden-Baden diese Frage klären.

In einem Zivilgerichtsverfahren stehen sich seit Donnerstag Stefan Räpple, der baden-württembergische Landtagsabgeordnete für den Kreis Kehl, und die Amadeu-Antonio-Stiftung vor dem Landgericht Baden-Baden gegenüber. Der fraktionslose* Abgeordnete, gegen den bei der AfD ein Parteiausschlussverfahren läuft, verklagt die Berliner Stiftung auf Unterlassung. Die der vierten Zivilkammer vorsitzende Richterin Marion Brede setzte den Streitwert auf vorläufig 10.000 Euro fest.

Das von der Stiftung betriebene Online-Nachrichtenportal "Belltower.news" hatte in einem Vorbericht zum Braunschweiger AfD-Parteitag unter dem Titel "Bringt sich der Flügel in Stellung?" im November 2019 geschrieben, dass Anträge gegen die sogenannte Unvereinbarkeitsliste von Stefan Räpple eingebracht worden seien, "einem erklärten Antisemiten und Holocaust-Relativierer, gegen den ein Parteiausschlussverfahren läuft".

Die Behauptung, ein Antisemit und Holocaust-Relativierer zu sein, bedeute für seinen Mandanten einen "Ansehensverlust, der ihn in seiner Arbeit als Volksvertreter schwer beeinträchtige". Aber auch sein allgemeines Persönlichkeitsrecht als Privatperson sei durch diese falschen Tatsachenbehauptungen betroffen, erklärte der Freiburger Anwalt Manuel Mößner, der mit Räpple vor Gericht auftrat.

Für die beklagte Stiftung erklärte ein Rechtsanwalt aus Berlin, dass der Abgeordnete als Person des öffentlichen Lebens sich solchen Bewertungen stellen müsse, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sei nicht glaubhaft gemacht worden. Zudem handele es sich bei der zitierten Passage um eine zulässige Meinungsäußerung, für die es zahlreiche Anknüpfungstatsachen gebe.

Kläger fühlt sich von Linken bedroht

Als die Kammer vorab die Zulässigkeit der Klage prüfen wollte, zierte sich Räpple, dem Gericht seine Wohnanschrift bekannt zu machen. "Die Amadeu-Antonio-Stiftung hat direkte Kontakte zur Antifa und das wäre sehr gefährlich für mich, die Schlägertrupps, das wird mir zu heiß dann", behauptete der Landtagsabgeordnete, was der Vertreter der Stiftung vehement zurückwies. Nachdem ein Gütegespräch nicht zustande kam und der Rechtsvertreter der Amadeu-Antonio-Stiftung auch nicht bereit war, eine Unterlassungserklärung abzugeben, erklärte Richterin Brede die Hauptverhandlung nach rund 30 Minuten für beendet. Die Verkündung des Urteils soll erst am Donnerstag, 22. Oktober, erfolgen.

Die Berliner Amadeu-Antonio-Stiftung wurde 1998 gegründet. Ihr Ziel ist es, eine demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, die sich konsequent gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wendet. Die Stiftung wird auch durch öffentliche Gelder gefördert und verteilt nach eigenen Angaben das Geld unkompliziert gezielt dort, wo es benötigt wird.

*Anmerkung der Redaktion: Herr Räpple legt Wert auf die Feststellung, dass er formal nicht aus der AfD-Fraktion im Landtag ausgeschlossen ist.