Seit August gilt eine neue Gebührenordnung für Gerichts- und Notarkosten. Foto: dpa

Eigentümer beklagen seit Jahren den zunehmen Anstieg bei den Kaufnebenkosten. Seit August sind nun auch die Notarkosten gestiegen.  

Für die Interessenverbände wie Haus & Grund oder den Verbraucherschutzverein für Wohneigentümer 'Wohnen im Eigentum' haben sich mit der jüngsten Novellierung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) für viele Häuslebauer die finanziellen Hürden auf dem Weg zum Eigenheim durch die erneut gestiegenen Kaufnebenkosten weiter erhöht. Zwar ist der Anteil der Notarkosten an den gesamten Kaufnebenkosten eher gering, für sich allein betrachtet kommt es teilweise zu erheblichen Steigerungen bei den Gebühren.

Die Interhyp AG, ein Vermittler von privaten Baufinanzierungen in Deutschland, macht folgende Beispielrechnung auf: Beim Kauf einer Immobilie im Wert von 200 000 Euro entrichtete der Käufer für die Beurkundung, den Vollzug und die Betreuung bislang Notargebühren in Höhe von rund 1085 Euro plus Mehrwertsteuer. Seit dem 1. August sind für die gleiche Tätigkeit 1305 Euro fällig. Das entspreche einer Gebührensteigerung von 20 Prozent. Diese Zahl wird von der Notarkammer Baden-Württemberg gar nicht infrage gestelllt. Anna Fessler, Geschäftsführerin der Notarkammer Baden-Württemberg, hält die Erhöhung der Gebühren aber für längst überfällig. So seien anders als bei den Gerichten und Rechtsanwälten, die im Jahr 2004 eine Erhöhung erhalten haben, die Notargebühren zuletzt im Jahr 1986 erhöht worden.

Auf ausgewogene Vertragsgestaltung hinwirken

Zu den Aufgaben des Notars gehört zum Beispiel, bei Kaufverträgen die Vertragsparteien zu beraten, den Vertrag zu entwerfen und zu beurkunden. Der Notar soll dabei auf eine ausgewogene Vertragsgestaltung hinwirken und die Beteiligten belehren, insbesondere auch über etwaige Risiken. Danach kümmert er sich um die Abwicklung des Vertrags, das bedeutet, eingetragene Grundschulden löschen zu lassen, Genehmigungen und Bescheinigungen, zum Beispiel über die bezahlte Grunderwerbsteuer, einzuholen oder Vorkaufsrechte abzufragen. Daneben überwacht er die Kaufpreiszahlung - und die Eigentumsüberschreibung, um Vorleistungsrisiken für die Beteiligten auszuschließen. Der Notar stellt unter anderem auch sicher, dass der Käufer das gekaufte Haus bekommt, sobald er bezahlt hat, und der Verkäufer sein Geld bekommt, sobald er sein Haus aus der Hand gibt.

Dieses Beurkundungsverfahren bietet den Vertragsparteien eine sehr hohe Rechtssicherheit, erklärt die Geschäftsführerin. Bei der Notarkammer Baden-Württemberg hält man das neue Kostenrecht vor allem für transparenter und leistungsgerechter als das alte. Aufwendige und haftungsträchtige Vorgänge werden seit August höher vergütet, einfachere Vorgänge dagegen schlechter. 'In vielen Bereichen sinken die Gebühren sogar', betont Anna Fessler. Bei der Abwicklung mit Anderkonten (Treuhandkonto) werden die Gebühren künftig um bis zu 60 Prozent reduziert.

Das hat in den Gebieten Deutschlands große Auswirkungen, wo die sichere Abwicklung von Immobiliengeschäften - vor allem bei sehr hohen Kaufpreisen - mittels notarieller Anderkonten wie zum Beispiel in Hamburg eine traditionell wichtige Rolle spielt. So kostete bislang die Beurkundung einer Villa im Wert von zwei Millionen Euro rund 13 150 Euro (einschließlich Vorkaufsrechtsanfrage und Sicherung der Eigentumsumschreibung). Künftig werde die gleiche Transaktion nur noch 11 700 Euro kosten.

Notarsystem günstiger als die Rechtsordnung

Billiger wurde ebenfalls die Löschung einer eingetragenen Grundschuld. Dabei lässt ein Eigentümer seine Unterschrift unter dem Löschungsantrag von einem Notar beglaubigen. Bislang waren bei einer Grundschuld von 350 000 Euro hierfür 130 Euro fällig, jetzt sind es nur noch 20 Euro. Im internationalen Vergleich sei das deutsche Notarsystem für den Verbraucher sogar kostengünstiger als Rechtsordnungen ohne Notar wie in England oder den Niederlanden, so Fessler. Die Interessenverbände der Haus- und Grundeigentümer befürchten hingegen unisono, dass die Kaufnebenkosten insgesamt langfristig der Politik aus dem Ruder laufen könnten.

So hätten die meisten Bundesländer in den letzten Jahren die Grunderwerbsteuer auf 4,5 bis 5,5 Prozent hochgesetzt. Die Interhyp warnt die Politik sogar davor, durch 'die ständige Erhöhung der Kaufnebenkosten' langfristig vor allem auch die private Altersvorsorge zu gefährden. So lägen bereits durch die fortlaufenden Erhöhungen der Grunderwerbsteuer in einigen Bundesländern die Kaufnebenkosten mittlerweile bei bis zu 14 Prozent vom gesamten Immobilienverkaufspreis, sofern auch noch eine Maklercourtage vom Käufer entrichtet werden muss. Beim Finanzdienstleister Dr. Klein sieht man das Thema Notarkosten gelassener.

Zwar mögen die Preissteigerungen prozentual deutlich aussehen, im Verhältnis zu den Gesamtkosten stiegen sie aber nur geringfügig an. Viel wichtiger, als kurzfristig zu sparen, sei, das passende Objekt zu finden und eine solide Finanzierung sicherzustellen. Für den Finanzdienstleister ist der Erwerb von Immobilien für den Einzelnen trotz des bundesweiten Anstiegs der Kaufnebenkosten und der Immobilienpreise durch die überproportional niedrigen Zinsen nach wie höchst attraktiv.