Die Katzenschutzverordnung soll Hunger, Stress, Parasitenbefall und Krankheiten vorbeugen (Symbol-Foto). Foto: Pixabay/kieutruongphoto

Die Katzenschutzverordnung soll das grassierende Tierleid verhindern. Denn dadurch kann die Vermittlung besitzerloser Vierbeiner schon nach 48 Stunden erfolgen.

Manche Probleme spielten sich überwiegend im Verborgenen ab, doch obwohl man im Alltag wenig davon sehe, seien sie dennoch da, verdeutlichte Tierärztin Anne von Stromberg im Gemeinderat Vöhringen.

 

Dort sprach sie über die unkontrollierte Vermehrung von verwilderten Hauskatzen, die zur Überpopulation und Kolonienbildung von Straßenkatzen und wachsenden Problemen führe.

Kennzeichnung und Kastrierung

Bürgermeister Stefan Hammer setzte den Erlass einer Katzenschutzverordnung nach einem intensiven Vorgespräch zwischen dem Tierschutzverein Sulz und Umgebung (TSV Sulz) und der Verwaltung auf der Tagesordnung.

Freilaufende Halterkatzen müssen demnach kastriert, durch Mikrochip oder Ohrtätowierung gekennzeichnet und registriert werden. Freilebende Katzen dürfen zu diesem Zweck von der Gemeinde oder beauftragten Organisation in Obhut genommen werden.

Tierschutz seit 1992

Die Tierschutzvereine streben die flächendeckende Einführung im ganzen Landkreis an, denn „Katzen halten sich nicht an Dorfgrenzen“, verdeutlichte TSV-Beisitzerin von Stromberg. Sie nahm mit drei Vereinsmitgliedern an der öffentlichen Sitzung teil, um Gemeinderäte und Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren.

Der 1992 gegründete TSV Sulz habe in Vöhringen und Wittershausen schon viel für die Kommune getan. Seit 2003 existiere eine Vereinbarung zur Verwahrung von Fundtieren, die Hunde, verletzte Tiere und Wildtiere einschließe.

Aufnahmestopp bei Pflegestellen

In den zehn Jahren bis 2024 wurden in der Gesamtgemeinde 263 Katzen kastriert. Der TSV appelliere an die Verantwortung und Vernunft der Katzenbesitzer. Auf ihre Besitzerkatzen wirke sich die Kastration positiv aus, etwa durch geringeren Wandertrieb und weniger Stress mit den Nachbarn.

Bei den Pflegestellen für Katzen gelte derzeit größtenteils ein Aufnahmestopp. Die finanzielle und personelle Belastungsgrenze des TSV und seiner Ehrenamtlichen sei überschritten.

Rechtssicherheit für Helfer

Die bisherige Praxis, herrenlose Streuner zwecks Kastration einzufangen und wieder freizulassen sowie Jungtiere zu zähmen, kranke Tiere gesund zu pflegen und an Halter zu vermitteln, sei teuer, reiche zur Eindämmung der massiven Vermehrung nicht aus und bewege sich häufig in einer rechtlichen Grauzone.

Ohne Katzenschutzverordnung dürfe ein Tier ohne Besitzer erst drei Monate nach dem Aufgreifen an einen neuen Besitzer vermittelt werden. Die Verordnung schaffe Rechtssicherheit für die Kastration und Vermittlung schon nach 48 Stunden und liefere Argumente für Verbesserungen.

Hunger, Krankheit und Tod

Auch kranke und schwache Tiere könnten ab einem Alter von sechs Monaten bis zum Lebensende zwei- bis dreimal jährlich Junge bekommen, hieß es. Verschärft werde die Situation durch unüberlegt angeschaffte Tiere aus der Coronazeit, die Pflegestellen blockieren oder ausgesetzt werden.

Die Probleme in freier Natur und irgendwelchen Schlupfwinkeln reichen von Hunger, Angst und Stress über Parasiten- und Hautpilzbefall, Verletzungen und Krankheiten bis zum qualvollen Tod. Langhaarkatzen mit völlig verfilztem Fell würden im Gebüsch hängenbleiben und verhungern.

Menschliche Grausamkeit

Durch Katzenschnupfen erblindete Tiere müssten eingeschläfert werden. Raufende Kater, deren Verletzungen sich zu eitrigen Abszessen entwickelten, seien ohne Medikamente dem Tod geweiht. In einem Fall habe man außerdem das Geschoss eines Luftgewehrs in der Stirn gefunden und entfernt, berichtete von Stromberg und zeigte Fotos aus ihrer Praxis.

Die menschliche Grausamkeit und die Schilderung, „wir alle sind schon einmal mit der Schrotflinte verjagt worden“, löste Betroffenheit bei den Gemeinderäten aus.

Die für einen Satzungsbeschluss erforderliche absolute Mehrheit aller Gremienmitglieder wurde trotz drei Enthaltungen und zwei abwesenden Gemeinderäten erreicht. Damit tritt die Katzenschutzverordnung rechtsgültig sechs Monate nach der offiziellen Bekanntmachung in Kraft. Diese Frist soll den Katzenhaltern genügend Zeit einräumen, sich auf die Neuregelung einzustellen und Vorkehrungen zu treffen.