Katzenhalter müssen ihre freilaufenden Tiere jetzt kennzeichnen und kastrieren lassen (Symbol-Foto). Foto: picture alliance/dpa/Julian Stratenschulte

Die Katzenschutzverordnung für Sulz, die unter anderem das Thema Kastration regelt, gilt seit dem 1. Juli. Wir haben zusammengetragen, worauf Katzenhalter nun achten müssen.

Die Eindrücke, die Tierärztin Anne von Stromberg schilderte, haben es in sich: „Wir sammeln die kleinen Kätzchen ein – nass, dreckig, völlig abgemagert und mit Ohrenmilben und anderen Parasiten übersät“, hatte sie im Januar dem Gemeinderat berichtet. Dieser hatte daraufhin mit großer Mehrheit eine Katzenschutzverordnung verabschiedet, die seit Juli in Kraft ist. Doch was bedeutet das genau für die Katzenhalter in Sulz?

 

Wir haben bei der Stadt nachgefragt. „Ziel ist es, das Leiden freilebender Katzen einzudämmen, ihre unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und Fundtier-, Tierheim- und Gemeindekosten langfristig zu senken“, erfahren wir von der Stadt.

Der Hintergrund sei, dass in Deutschland bis zu zwei Millionen Katzen auf der Straße lebten – oft unterernährt, ungeimpft und dadurch anfällig für Krankheiten. Die unkontrollierte Vermehrung dieser Tiere führe zu weiterem Leid und steigenden Kosten für die Versorgung in Tierheimen.

Sulz fällt die Entscheidung

„Eine nicht kastrierte Katze kann innerhalb weniger Jahre Hunderte von Nachkommen zeugen. Ohne gezielte Gegenmaßnahmen steigt die Zahl der streunenden Katzen stetig an“, wird das Problem klar benannt.

Seit 2013 ist es Kommunen möglich, den freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen einzuschränken, um erhebliches Tierleid zu vermeiden – wie im Januar auch in Sulz beschlossen.

Kennzeichnung und Kastration

Das bedeutet einerseits eine Kastrationspflicht für freilaufende Halterkatzen. Katzenhalter müssen nun ihre freilaufenden Tiere, die älter als fünf Monate sind, von einem Tierarzt kastrieren lassen. So sollen die unkontrollierte Vermehrung verhindert und die Population eingedämmt werden.

Ein weiterer Punkt ist die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Freilaufende Halterkatzen müssen durch Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet und in einem kostenlosen Haustierregister wie Tasso oder Findefix registriert werden.

Durch diese Kennzeichnung können entlaufene Katzen schneller zu ihren Besitzern zurückgebracht werden.

Kosten trägt der Halter

„Wird eine nicht kastrierte und nicht registrierte Katze von der Gemeinde oder einem Beauftragten aufgegriffen, kann der Halter zur Kastration verpflichtet werden“, heißt es weiter.

Ist es nicht möglich, den Halter des Tieres innerhalb von 48 Stunden zu ermittelt, kann die Gemeinde die Kastration auf Kosten des Halters durchführen lassen.

Darüber hinaus können auch freilebende Katzen zur Kastration eingefangen und nach dem Eingriff wieder freigelassen werden.

Gutes Katzenleben in Sulz

Die Stadt sieht in der Katzenschutzverordnung einen wichtigen Schritt für den Tierschutz. Die so erfolgte nachhaltige Kontrolle der Katzenpopulation werde die Tierheime entlasten und das Leid freilebender Katzen verringern, so die Überzeugung.

„Bürger, die eine Katze mit Freigang halten, sind angehalten die neuen Regelungen einzuhalten. So trägt jeder Einzelne dazu bei, dass Katzen in Sulz ein besseres Leben haben“, wird an die Verantwortung der Besitzer appelliert.

Sonderfall Horb

Neben Sulz haben sich auch Vöhringen, Oberndorf, Schramberg und Deißlingen, aber auch Hechingen oder Tuningen eine Katzenschutzverordnung gegeben. Laut dem Landestierschutzverband sind es in Baden-Württemberg mittlerweile schon 172 Kommunen.

In Horb gibt es ebenfalls eine Verordnung. Die enthält jedoch keine Kastrationspflicht für Halterkatzen – obwohl sich anlässlich der Gemeinderatssitzung 2023 ein Tierarzt, der Tierschutzverein Horb sowie ein Mitglied des Veterinäramts Freudenstadt für solch eine Klausel ausgesprochen hatten.