In den Tierheimen warten viele Kätzchen auf ein neues Zuhause. Um der eskalierenden Situation Herr zu werden, erlassen einige Kommunen eine Katzenschutzverordnung. Foto: Jessica Müller

Die Stadt Geislingen hat eine Katzenschutzverordnung erlassen. Freigänger müssen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden.

Nach Rangendingen und Schömberg hat nun auch Geislingen eine Katzenschutzverordnung, die Besitzer von Freigänger-Katzen dazu verpflichtet, ihre Tiere – gleich ob Männlein oder Weiblein – zu kastrieren und mittels Mikrochips oder Ohrtätowierung zu kennzeichnen und in einem Haustierregister zu registrieren.

 

Der Gemeinderat hat die ausgearbeitete Verordnung in seiner Sitzung am Mittwochabend beschlossen; sie tritt in sechs Monaten, also Mitte März 2026 in Kraft.Doch wozu ist eine solche Verordnung gut? Das erklärte Wilhelm Honauer, ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter des Zollernalbkreises in der Sitzung.

Hunger, Krankheiten, Parasiten

Ziel ist es, mit der Verordnung die Population freilebender und herrenloser Katzen einzudämmen und damit das Tierleid zu begrenzen. Diese sich selbst überlassenen Tiere werden laut Honauer selten älter als zwei Jahre alt. Sie leiden in der Regel unter Hunger, Krankheiten und Parasitenbefall und sind damit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Beeinträchtigungen ausgesetzt.

Dass diese Katzen nicht kastriert sind und sich unkontrolliert vermehren, verschärfe die Situation nur noch. Dazu tragen laut Honauer auch jene Katzen bei, die zwar ein Zuhause besitzen, aber als Freigänger mit den freilebenden Tieren in Berührung kommen und im Falle einer versäumten Kastration Nachwuchs zeugen, der wiederum unter prekären Umständen aufwächst.

Population reduzieren

Um die Freilebenden Katzen kümmern sich oftmals ehrenamtliche Tierschützer, welche die Tiere einfangen – gegebenenfalls medizinisch versorgen – kastrieren und dann wieder aussetzen. Die Kosten für die Kastration – diese liegt bei männlichen Tieren bei rund 120 Euro, bei Weibchen bei circa 185 Euro – komme entweder eine Tierschutzorganisation oder auch die Stadt auf. Zwischen 2000 und 4000 Euro jährlich, wie Bürgermeister Oliver Schmid weiß. Für die Freigängerkatzen sieht die Stadtverwaltung die Halter in der Pflicht.

„So reduziert sich die Population peu à peu“, erklärt Honauer, wohlwissend, dass das Problem auf lange Sicht lediglich eingedämmt und nicht beseitigt werden könne. Doch mit einer Katzenschutzverordnung könne vielen Tieren helfen und damit auch dem Tierschutz Rechnung tragen.

Hotspot Erlaheim

Im gesamten Geislinger Stadtgebiet – besonders in Erlaheim - sei seit Jahren ein deutlicher Anstieg freilebender Katzenkolonien zu beobachten, weiß der ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte. In vielen Fällen sei das Leid aber nicht sichtbar, da sich die Tiere oftmals verstecken.

17 Kommunen hätten im Landkreis Böblingen – wo Honauer hauptamtlich Veterinäramtsleiter ist - bereits solche Verordnungen erlassen. „Bei uns sind bisher keine Probleme, keine Klagen, keine Streitigkeiten angekommen“, berichtet er. Und – die Katzenschutzverordnung, die den Gemeinderäten zur Abstimmung vorgelegt wurde – sei rechtssicher.

Kein Aufschrei erwartet

Gemeinderat Thomas Hölle ergänzte, dass verantwortungsbewusste Tierhalter sowieso dazu bereit seien, ihre Tiere zu kastrieren. „Da wird es auch hier keinen Aufschrei in der Bevölkerung geben“, ist er sich sicher.

Die Verordnung wurde einstimmig verabschiedet. „Unser Ansinnen ist es, den Katzen gutes zu tun“, betonte Bürgermeister Oliver Schmid.