Ab dem 1. September müssen alle frei laufenden Katzen im Stadtgebiet kastriert sein. Das bestimmte die neue Katzenschutzverordnung.
Bereits im Dezember hatte der Schömberger Gemeinderat beschlossen, für das Stadtgebiet eine so genannte „Katzenschutzverordnung“ zu erlassen. Über deren genauen Inhalt mit sechs Paragrafen und Begründungen hat das Gremium in seiner jüngsten Sitzung abgestimmt.
Gebilligt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung, tritt diese um 1. September in Kraft. Das halbe Jahr bis dahin ist aus Sicht der Stadtverwaltung genügend Vorlauf, damit die Schömberger Katzenbesitzer sich darauf vorbereiten können.
Die zentrale Passage in der Verordnung ist Paragraf 3, der die „Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Halterkatzen“ festlegt. Dass die Tiere demententsprechend ärztlich behandelt worden sind, müssen ihre Halter gegebenenfalls belegen können.
Name und Adresse des Halters im Haustierregister
Sind die Tiere fortpflanzungsunfähig gemacht, müssen sie mittels eines Mikrochips oder einer Ohrentätowierung registriert werden. Dabei werden Name und Adresse ihres jeweiligen Besitzers in das kostenlose Haustierregister von Tasso oder „Findefix“ des deutschen Tierschutzbunds eingetragen. Die Verordnung erlaubt es der Stadtverwaltung zudem, unkastrierte Katzen „in Obhut zu nehmen“, das heißt: einfangen zu lassen. Kann Halter nicht innerhalb von zwei Tagen herausgefunden werden, kann das Tier von einem Tierarzt kastriert und dann wieder freigelassen werden.
Vermehrung der wildlebenden Katzen ist das Problem
Doch warum nennt sich das „Schutzverordnung“? Als Zweck ist der „Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Gebiets der Stadt Schömberg zurückzuführen sind“ angegeben.
Wie andere Kommunen auch will Schömberg die Vermehrung der wildlebenden, nicht medizinisch versorgten Samtpfoten verhindern. Und weil auch unkastrierte Hauskatzen, die Freilauf haben, zum Wachstum dieser Population beitragen können, müssen ab Herbst auch diese unters Skalpell.