Seitz hat in einer Stellungnahme von einem "zeitgeistigen Urteil" gesprochen. Foto: Archiv

Richterdienstgericht begründet Rausschmiss aus dem Staatsdienst.

Karlsruhe/Lahr - Der ehemalige Freiburger Staatsanwalt für Verkehrsdelikte und AfD Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz (51) ist nicht verfassungstreu und hat öffentlich rechtsextremes und rassistisches Sprach- und Gedankengut vertreten. Mit dieser Begründung hat das Richterdienstgericht des Landes Baden-Württemberg am Landgericht Karlsruhe nun den Rauswurf des Politikers aus Lahr (Ortenaukreises) aus dem Beamtendienst vom vergangenen Sommer untermauert.

Seitz hat in einer Stellungnahme von einem "zeitgeistigen Urteil" gesprochen. Er sieht sich als Opfer einer "Gesinnungsjustiz" und hat über seinen Anwalt Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Rauswurf ist also noch nicht rechtskräftig. Weder zur Urteilsbegründung noch zur Begründung seiner Berufung wolle er sich derzeit inhaltlich äußern, sagte der Abgeordnete weiter.

Gegen den Politiker, der dem völkisch-nationalistischen rechten Rand der AfD zugeordnet wird, war seit 2016 wegen zahlreicher rechtsgerichteter verbaler Entgleisungen gegenüber anderen Politikern, Medien, Ausländern und Muslimen im Internet ermittelt worden. In seinem 25 Seiten langen Urteil zählt das Gericht zahlreich Beispiele auf, in denen Seitz den deutschen Staat als "Unterdrückungsinstrument" bezeichnet, Flüchtlinge als "Migrassoren" tituliert oder den Propheten des Islam, Mohammed, als "sadistischen Blutsäufer und Kinderschänder" diskreditiert. Auf Fotos präsentierte er sich im Netz demnach wiederholt als AfD-Kandidat mit Dienstrobe. Damit habe Seitz, so das Richterdienstgericht, nicht zwischen seinem Amt als Staatsanwalt und seinem politischen Engagement getrennt sondern einen – unzulässigen – dienstlichen Bezug zwischen seiner Arbeit in der Politik und seinem Amt hergestellt.

Er habe, heißt es weiter, gegen das Gebot der Neutralität und Mäßigung für Beamte verstoßen. Dies sei durch die Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt und ein so schweres Dienstvergehen, dass sein Rauswurf aus dem Beamtendienst (bei Verlust seiner Pensionsansprüche) unterm Strich die Folge sein müsse.

Daran ändere rückwirkend auch die Immunität des Abgeordneten Seitz nichts mehr, da diese der Fortsetzung des bereits laufenden Verfahrens gegen den Beamten Seitz nicht entgegenstehe. Seitz habe, teilt das Gericht mit, "absichtlich und planmäßig" elementare Pflichten des Beamtenrechts verletzt und zeige auch heute noch keine Einsicht in sein Verhalten.