Befangeheitsantrag als unbegründet zurückgewiesen. Sechs neue Anträge eingereicht.
Karlsruhe - Im Karlsruher Mordprozess um den Tod eines Jägers aus dem Enzkreis hat der Verteidiger des Hauptangeklagten am Mittwoch weitere Beweisanträge gestellt. Zuvor waren zwei Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter des Landgerichts, Leonhard Schmidt, als unbegründet zurückgewiesen worden. Der Verteidiger hatte Schmidt vorgeworfen, einseitig Gespräche mit der Staatsanwältin geführt zu haben ohne dies in den Akten zu vermerken.
Eigentlich sollte bereits mit den Plädoyers begonnen werden. Doch jetzt muss das Gericht zunächst über sechs neue Beweisanträge entscheiden. Darin geht es um die Verlesung mehrerer Zeugenbefragungen, ein technisches Gutachten zur Benutzung von Funkgeräten und eine Zeugenvernehmung.
Der 30 Jahre alte Hauptangeklagte soll den Jäger wegen eines gescheiterten Waffengeschäfts ermordet haben. Erst habe er sein 50 Jahre altes Opfer gewürgt, dann auf den Mann eingestochen und ihn schließlich mit einem Fußtritt gegen den Kopf getötet, hatte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklageschrift gesagt. Drei weitere Männer stehen vor Gericht, die dem Italiener bei der Bluttat im August 2018 geholfen haben sollen. Neben dem Mord wird dem 30-Jährigen unter anderem vorgeworfen, seine Ehefrau vergewaltigt zu haben.