Es ist einer der spektakulärsten und aufregendedsten Kriminalfälle der letzten Jahre im Nordschwarzwald. V. hat den Mann, der früher sein Nachbar gewesen sei, in dessen Wohnung zunächst gewürgt und dann mit einem Messer zugestochen. Getötet hat der Angeklagte sein Opfer, indem er mit voller Wucht auf den Kopf des am Boden liegenden Mannes getreten habe, sagte der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Außerdem verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs an dessen Ehefrau in vier Fällen.
Angeklagter äußert sich erst spät
Der Prozess zog sich wegen einer Vielzahl von Zeugenbefragungen und Beweisanträgen über mehr als ein halbes Jahr hin. Vom Vorwurf eines weiteren geplanten Mordes und Raubes wurde er hingegen freigesprochen.
Der Angeklagte hat sich erst spät im Prozess geäußert und dann eine an die Beweislage angepasste Version des Geschehens geliefert, sagte Schmidt. "Diese Variante haben wir dem Angeklagten nicht abgenommen, sie ist nicht plausibel." Der 30-Jährige hatte den Mitangeklagten beschuldigt, ihn nach dem Mord wegen eines gescheiterten Waffengeschäfts mit der Beute und der Leiche alleine gelassen zu haben. Das decke sich aber nicht mit den Ergebnissen der Beweisaufnahme, sagte Schmidt.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Hauptangeklagte diesen Mann und zwei weitere Bekannte überredet, ihm beim Abtransport und Verstecken der Leiche zu helfen.Zunächst standen alle drei weiteren beteiligten Männer mit dem 30-Jährigen gemeinsam vor Gericht. Gegen zwei von ihnen wurde das Verfahren im September abgetrennt. Ein 27-Jähriger hatte zugegeben, dem Hauptangeklagten beim Vergraben von P.s Leiche geholfen zu haben. Er wurde wegen versuchter Strafvereitelung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Ein 26-Jähriger wurde beschuldigt an Planungen zu einem anderen Verbrechen des 27-Jährigen beteiligt gewesen zu sein. Von diesem Anklagepunkt wurden aber beide Männer freigesprochen. Der Angeklagte Christian K. (42) wurde jetzt wegen Beihilfe zum Raub und Strafvereitelung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dessen Geständnis habe wesentlich zur Aufklärung beigetragen, sagte Schmidt.
Bei Suchaktionen setzen Ermittler eine Drohne ein
Entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft stellte das Gericht nicht die besondere Schwere der Schuld fest. "Es ist eine schlimme Tat", sagte Schmidt. Es sei aber auch ein "normaler Mord", für den die lebenslange Haft die richtige Strafe sei. Auch seien für eine Sicherungsverwahrung bei einem Täter ohne Vorstrafen die Hürden sehr hoch.
Weil bei einem Teil des Prozesses die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, wurden auch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ohne Öffentlichkeit gehalten.
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