Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Landgerichts in Hechingen vom 5. Juni 2024 bestätigt.
Das Landgericht Hechingen, 1. Große Strafkammer, hatte am 5. Juni 2024 drei Angeklagte wegen Vergewaltigung zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und sechs Monaten, vier Jahren und drei Monaten und drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Zwei der drei Angeklagten hatten den Tatvorwurf abgestritten. Der dritte Angeklagte hatte geschwiegen. Die Kammer kam nach mehrtägiger Hauptverhandlung und eingehender Würdigung der widerstreitenden Aussagen zu der Überzeugung, dass die Angaben der 22-jährigen Geschädigten zum Kerntatgeschehen erlebnisbasiert waren.
Drei Angeklagten im Alter von 24 bis 27 Jahren
Danach war Folgendes geschehen: Die drei Angeklagten, im Alter von 24 bis 27 Jahren, hatten an einem Abend im August 2023 die 22-jährige Geschädigte mit dem Auto an ihrer Wohnadresse abgeholt, nachdem einer der drei Angeklagten sich mit ihr per Mobiltelefon zu einem Treffen verabredet hatte. Der betreffende Angeklagte hatte in den Monaten vor der Tat über das Internet ein freundschaftliches Verhältnis zu der Geschädigten aufgebaut. Als die Geschädigte zu den Angeklagten in das Auto stieg, rechnete sie nicht damit, auf insgesamt drei Personen zu treffen, von denen ihr zwei völlig unbekannt waren.
Kein sexuelles Interesse
Anschließend fuhren die Angeklagten mit der Geschädigten an den Ortsrand von Albstadt-Ebingen. Dort lenkten die drei Angeklagten das Gespräch gezielt auf sexuelle Themen. Die Geschädigte zeigte hierbei unmissverständlich, dass sie kein sexuelles Interesse an den Angeklagten hatte. Dennoch führten die Angeklagten in der Folge im Fahrzeug sexuelle Handlungen gegen den Willen der Geschädigten durch. Im Anschluss setzen die Angeklagten die Geschädigte wieder an ihrer Wohnanschrift ab.
Durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2025 wurden die Revisionen sämtlicher Angeklagter verworfen, weshalb das Urteil des Landgerichts Hechingen rechtskräftig ist. Das teilt Kristina Selig, Pressesprecherin und Richterin am Landgericht Hechingen mit.