Ein 24 Jahre alter Hilfspfleger ist im Mordprozess um den Feuertod einer 82-Jährigen freigesprochen worden. Foto: dpa

Hilfspfleger kann tödliche Brandstiftung in Altenheim nicht nachgewiesen werden. 24-Jähriger schweigt bei Prozess.

Karlsruhe - Ein 24 Jahre alter Hilfspfleger ist im Mordprozess um den Feuertod einer 82-Jährigen freigesprochen worden.

Aus Sicht der Richter des Karlsruher Landgerichtes reichten die Beweise nicht aus, den Mann wegen der tödlichen Brandstiftung in einem Altenheim in Oberderdingen (Kreis Karlsruhe) zu verurteilen, so die Kammer am Mittwoch.

Bei dem Feuer war Ende Mai vergangenen Jahres eine Seniorin ums Leben gekommen. Eine weitere Heimbewohnerin wurde lebensgefährlich verletzt. Der Mann hatte den reinen Indizienprozess über geschwiegen.