In Banden-Württemberg soll man künftig fast immer tanzen dürfen - außer an Karfreitag, an dem das Tanzverbot weiter den ganzen Tag gelten wird. Foto: dpa

Nur der Karfreitag bleibt "heilig": Grün-Rot hat das Tanzverbot im Land "maßvoll gelockert", wie es am Dienstag hieß. Künftig darf am ersten Weihnachtsfeiertag, am Karsamstag nach 20 Uhr und am Gründonnerstag bis 18 Uhr getanzt werden.

Stuttgart - Die Landesregierung will das Tanzverbot an Feiertagen lockern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am Dienstag verabschiedet, wie das Innenministerium mitteilte. Danach soll das ganztägige Tanzverbot künftig nur noch an Karfreitag gelten. Dagegen dürfen nun am ersten Weihnachtsfeiertag Tanzveranstaltungen stattfinden, am Karsamstag nach 20 Uhr und am Gründonnerstag bis 18 Uhr.

„Es handelt sich um eine maßvolle Lockerung des Tanzverbots, die sowohl auf das Wesen und den religiösen Gehalt der einzelnen Sonn- und Feiertage als auch auf den gesellschaftlichen Wandel im Freizeitverhalten Rücksicht nimmt“, sagte Innenminister Reinhold Gall (SPD).

Am Karfreitag sind damit weiterhin öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb verboten, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen. Das heißt: Hintergrundmusik ja, tanzen nein. Außerdem untersagt sind andere öffentliche Veranstaltungen, etwa Sport.