Schon mehrfach vorbestraft, nun erneut verurteilt: Ein 25-jähriger Somalier muss nach einem Einbruch in einer Flüchtlingsunterkunft in Bad Dürrheim wieder ins Gefängnis.
Es war an jenem November-Tag im vergangenen Jahr nicht der erste Vorfall des mutmaßlich 25-Jährigen (angeblich geboren am 1. Januar 2000). Der junge Somalier randalierte in der Flüchtlingsunterkunft in der Grünallee in Bad Dürrheim – der Verantwortliche des Hauses setzte daraufhin einen Notruf ab.
Als die Polizei mit zwei Streifen und vier Beamten an der Unterkunft ankam, war die Lage zunächst brisant, wie eine Polizeioberkommissarin vor Gericht erklärt: „Mein Kollege sah, dass er ein Messer hinter dem Rücken hatte.“ Auf die Ansprache der Beamten habe der 25-Jährige nicht reagiert, daraufhin setzte die Polizei Pfefferspray an. Ein Beamter konnte dem Randalierer das Messer – Klingenlänge zehn Zentimeter – aus der Hand schlagen. Dann überwältigten ihn die Einsatzkräfte.
Bei der Schadensaufnahme entdeckte die Polizei neben diverser Beschädigungen schließlich einen Aufbruch: Die Zimmertüre eines 20-Jährigen wurde eingetreten – anschließend wurde das Zimmer durchwühlt. Und es fehlten 150 Euro. Schnell fiel der Verdacht auf den Somalier. Denn: Kurz vor seinem Ausraster hatte er – mit 2,5 Promille stark alkoholisiert – an die Zimmertüre des späteren Opfers gehämmert. Und bereits in der Vergangenheit kam es zu einem Diebstahl. „Das Geld hatte er mir damals aber wieder zurückgegeben“, erklärt der 20-Jährige vor Gericht.
Anders als dieses Mal. Bis zuletzt blieb das Geld verschwunden. Die Folge waren Ermittlungen wegen eines schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls, die schließlich zum Strafprozess beim Amtsgericht Villingen führten. Den Saal kennt der 25-jährige Angeklagte bereits. Denn nur einen Monat vor seinem Ausraster in der Unterkunft war er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden.
Vorstrafen in halb Baden-Württemberg
Die Vita spricht Bände: Seit rund drei Jahren lebt der Mann in Baden-Württemberg. Nach seiner Flucht aus Somalia über Libyen („dort habe ich Geld für die Flucht gezahlt“) nach Italien kam er nach Deutschland. Arbeitslos. Perspektivlos. Ohne jede Schulausbildung.
Das Vorstrafenregister führt zig Fälle von Heidelberg über Mannheim bis Freiburg und VS auf: Sachbeschädigungen, Diebstähle, Widerstand sowie Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzungen, Bedrohungen.
Immer wieder Einsätze verursacht
Kein Wunder, dass die Beamten vor Gericht mitteilen: „Der Mann ist bekannt gewesen.“ Denn auch in Bad Dürrheim sorgte er für diverse Einsätze. Als „aggressiv und stimmungsschwankend“ beschreibt ihn ein Beamter. Dem Alkohol zugeneigt. Und oft mit Geldproblemen. In einer städtischen Unterkunft habe er zudem Messer deponiert, die man erst nach seinem Auszug gefunden hatte. „Er ist clever und weiß, wie er sowas verstecken muss“, so der Beamte.
Vor Gericht schweigt der Angeklagte. Er sitzt wegen Bewährungswiderrufs bereits in Strafhaft. Für die Staatsanwaltschaft ist nach der Beweisaufnahme trotz fehlender Beweise klar: Der 25-Jährige muss der Täter sein. „Es gibt keine Zweifel an seiner Täterschaft.“ Aufgrund der schnellen Rückfallgeschwindigkeit und einer ungünstigen Prognose plädierte sie für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Ohne Bewährung.
Der Richter hat keinen Zweifel an seiner Schuld
Der Pflichtverteidiger des Angeklagten sah die Tat hingegen als nicht bewiesen an. „Das ist nicht so eindeutig“, erklärt er. Nur die Sachbeschädigung könne man ihm nachweisen.
Zur Verurteilung wegen des Einbruchs kommt es dennoch. Richter Christian Bäumler hatte aufgrund der Gesamtumstände ebenso keine Zweifel, dass der 25-Jährige der Täter ist. Die Strafe: ein Jahr und sechs Monate.
Kommt eine Abschiebung zustande?
Für Bäumler sei es eine „kompromisslose Angelegenheit“. Der Mann verübe ständig Straftaten und sei gefährlich. „Das Beste ist, ihn abzuschieben“, macht er deutlich. Tatsächlich gebe es eine Ausweisungsverfügung, die ihm den weiteren Aufenthalt in Deutschland verwehrt.
Eine Abschiebung ist aber noch nicht verfügt worden. Bäumler: „Die Frage ist ohnehin: Wie bringt man so jemanden nach Somalia? Es gibt keine Flieger.“ Vorerst bleibe den Behörden deshalb nur die Möglichkeit, den Mann wegzusperren. Der Haftbefehl bleibt bestehen – für den Mann ging es danach wieder hinter Gitter. Die Zukunft? Weiter ungewiss.