Ein Kampfflugzeug des Typs Eurofighter (Symbolfoto) . Foto: dpa/Hammerschmidt

Das war richtig laut: Zwei Kampfjets donnerten am Donnerstag im Tiefflug über den Kreis Rottweil. Das Luftfahrtamt der Bundeswehr nennt auf unsere Nachfrage Details.

Der Lärm über Rottweil und Oberndorf war nicht zu überhören – und mancher zog angesichts des Dröhnens am Himmel unweigerlich den Kopf ein. Dabei waren die Fluggeräte, die am Donnerstag gegen 14.30 Uhr über den Kreis Rottweil donnerten, so schnell, dass sie kaum zu erfassen waren.

 

Wir fragen beim Luftfahrtamt der Bundeswehr nach den Einzelheiten. Ein Sprecher erklärt: „Die Radardatenauswertung zeigt zwei Kampfflugzeuge der Bundeswehr des Typs Eurofighter.“ Die Luftfahrzeuge des Taktischen Luftwaffengeschwader 74 seien im Rahmen eines Tiefflugs mit einer Mindestflughöhe 152 Meter über Grund unterwegs gewesen. Die Geschwindigkeit lag bei etwa 689 Stundenkilometern.

Die Alarmrotte sichert den Luftraum

Wie Radardaten zeigen, flogen die Eurofighter aus Richtung Neuburg an der Donau an, wo sie stationiert sind . Dazu informiert die Bundeswehr, dass das Taktische Luftwaffengeschwader 74 zum Schutz des Luftraums über Deutschland im Auftrag der Nato „an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr zwei Eurofighter, die Alarmrotte“, bereitstelle.

Diese flog von Neuburg letztlich über Ulm, Burlandingen und Balingen in den Kreis Rottweil, zwischen Rottweil und Oberndorf hindurch, weiter Richtung Westen nach Schramberg und Waldkirch, bevor etliche Schleifen im Schwarzwald zwischen Kirchzarten, Schluchsee und Titisee gedreht wurden.

„Der Flug wurde im Rahmen des normalen Trainingsflugbetriebs unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen durchgeführt“, so der Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr.

Grundsätzlich sei militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig und nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen.

Die dabei einzuhaltende Mindesthöhe für Kampfflugzeuge beträgt 500 Fuß – also rund 150 Meter – über Grund. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern ist für Kampfflugzeuge eine Mindesthöhe von 2000 Fuß – rund 600 Meter – über Grund einzuhalten.

Bald noch tiefer

Wie am Donnerstag bekannt wurde, soll es für den „Übungszielanflug“ nun auch noch tiefer gehen. Es könnte laut werden: Wegen der veränderten sicherheitspolitische Lage nutzt die Luftwaffe wieder besondere Tieffluggebiete. Kampfflugzeuge könnten dort auf eine Mindestflughöhe von 250 Fuß oder etwa 80 Meter über Grund sinken, wird berichtet.