Abendliche Treffen von Jugendlichen auf Spielplätzen, Vandalismus oder illegale Müllentsorgungen – die Stadt steht vielerorts immer wieder vor denselben Problemen. Die Forderungen nach einer Videoüberwachung bestimmter Orte werden deshalb immer lauter.
VS-Schwenningen - In den vergangenen Tagen hatte die Stadtverwaltung über die sozialen Medien Bilder von illegal abgelagertem Müll am Wegesrand, an Straßen und mitten im Wald veröffentlicht. Ein Problem, das immer wieder und teils in massivem Ausmaß auftaucht. Nicht zuletzt deshalb forderte CDU-Stadtrat Dirk Sautter in der Sitzung des Technischen Ausschusses am Dienstag, die Möglichkeiten einer Videoüberwachung zu prüfen.
Einer Überwachung des öffentlichen Raumes steht jedoch immer das Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrecht gegenüber. Die Zulässigkeiten, so auch die erste Reaktion von Oberbürgermeister Jürgen Roth in der Sitzung, stoßen dabei schnell an Grenzen. "So gewinnbringend es wahrscheinlich wäre – es ist eine heikle Sache", betonte Roth. Sautter beruft sich auf eine Angabe auf der Homepage des Landesbeauftragten für Datenschutz: So soll eine Videoüberwachung an exponierten Stellen erlaubt sein. "Deshalb sollten wir dieses Thema noch mal aufgreifen", forderte Sautter.
Sauerei durch Jugendliche
Auf der Internetseite des Landesbeauftragten findet sich zum Thema Videoüberwachung durch öffentliche Stellen eine 23-seitige Ausarbeitung. Nun gibt es in ganz Villingen-Schwenningen zahlreiche Orte, an denen Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begangen werden. Dazu zählen Vandalismus im Neckarpark und in der Bahnhofsunterführung wie im Dezember 2020, die angesprochene illegale Müllentsorgung in Waldgebieten und die Vermüllung von Spielplätzen wie auf der Hallerhöhe, von der Stadträtin Elif Cangür (Grüne) am Dienstag berichtete.
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Die einzelnen Orte sind mit Blick auf eine mögliche Überwachung vor allem eines: nicht zu vergleichen. Und beim Lesen der 23-seitigen Ausarbeitung wird schnell klar: Die Hürden für eine begründete und zulässige Videoüberwachung des öffentlichen Raumes sind hoch. Doch gibt es im Sinne der öffentlichen Sicherheit vielleicht eine Lücke, die man nutzen könnte? In der Ausarbeitung heißt es unter anderem: "Der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird grundsätzlich durch die Polizei gewährleistet. Soweit die Videoüberwachung zu Zwecken der Gefahrenabwehr einschließlich der vorbeugenden Straftatenbekämpfung sowie der Strafverfolgungsvorsorge eingesetzt werden soll, kann sich eine Gemeinde in ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde auf Paragraf 21 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG) stützen. Danach dürfen an öffentlich zugänglichen Orten Bild und Tonaufzeichnungen von Personen angefertigt werden."
Selten Straftatbestand
Klingt erst einmal nach einer Chance. Allerdings gibt es Einschränkungen, denn das greift nur, "wenn sich an dieser Stelle die Kriminalitätsbelastung von der des Gemeindegebiets deutlich abhebt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist".
Und hier wird es rechtlich wieder zum Problem: Denn in den meisten aufgeführten Fällen in VS handelt es sich eben nicht um Straftaten, sondern um Ordnungswidrigkeiten. Hinzu kommt, dass der Landesbeauftragte konkret einen Beispielfall von Vandalismus an einem Spielplatz nennt und dazu schreibt: "Je nach Einsatz der Kamera können unterschiedliche Personenkreise betroffen sein. Beispielsweise sind personenbezogene Daten von Kindern besonders schützenswert. Von einer Überwachung sind auch solche Bereiche frei zu halten, in denen Menschen kommunizieren, trauern, essen, trinken, sich austauschen, erholen oder Sport treiben."
Und zum Thema Installation von Wildkameras, die theoretisch gegen illegale Müllentsorgung eingesetzt werden könnten, heißt es: "In diesem Fall überwiegt das Interesse der betroffenen Personen. Einem geringen Schaden steht eine dauerhafte, heimliche und anlasslose Verarbeitung personenbezogener Daten gegenüber."
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Oberbürgermeister Jürgen Roth versicherte, er wehre sich nicht gegen mögliche Maßnahmen, sehe aber eine Herausforderung, die sehr schwierig ist. "Denn Datenschutz ist bei uns – zu Recht – ein hohes Gut", so Roth abschließend.
Kommentar von Michael Pohl: "Machtlosigkeit"
Ein paar Kameras an öffentlichen Plätzen, Bahnhofsunterführungen oder im Wald würden vermutlich helfen, um an den bisher neuralgischen Punkten Vandalismus und illegale Müllentsorgung einzudämmen oder gar ganz zu verhindern. In der Theorie ist das alles ganz einfach. Doch wie so oft klafft zwischen Theorie und Praxis eben ein großer Spalt, der in diesem Fall mit Paragrafen gefüllt ist. Das Persönlichkeitsrecht ist ein hohes Gut und schützenswert. Und dennoch hadern wir völlig zu Recht mit dieser Rechtsgrundlage. Die Persönlichkeitsgrenzen sind immer schnell erkannt, doch kennen manche Menschen auch ihre Grenzen? Wohl kaum, wie die zahlreichen Ordnungswidrigkeiten beweisen. Hier sollte eine Nachverfolgung durch Bildmaterial möglich sein. Stattdessen aber müssen wir uns Machtlosigkeit eingestehen und den Tätern hinterherräumen.