Die Borkenkäfersaison ist gestartet. Das Kreisforstamt in Freudenstadt betont die Notwendigkeit, Nadelwald zu kontrollieren und befallene Bäume zügig aufzuarbeiten.
Trotz des in diesem Frühjahr wechselnden Wetters mit warmen und trockenen, aber auch kühleren Phasen mit Niederschlag ist die Entwicklung der Borkenkäfer an den Baumarten Fichte und Weißtanne in den Wäldern im Kreis Freudenstadt in vollem Gang.
Erste Schwärmflüge gab es laut einer Mitteilung des Landratsamts bereits Anfang Mai, so dass mittlerweile die ersten Bäume frisch befallen sind und sich unter der Rinde in den sogenannten Brutbildern die nächste Generation der Schädlinge entwickelt. Besiedeln zu viele Käfer einen Baum, schädigen sie ihn durch das Nagen unter der Rinde so sehr, dass dieser abstirbt.
Durch die guten Entwicklungsbedingungen im vergangenen Jahr konnte sich eine hohe Zahl an Borkenkäfern fertig entwickeln und überwintern, heißt es weiter. Nach ersten Erkenntnissen des Forstamts war die Wintersterblichkeit bei den Käfern gering, so dass dieses Jahr wieder eine hohe Ausgangspopulation der Forstschädlinge vorhanden und das Potenzial, großen Schaden im Wald im Jahresverlauf anzurichten, groß sei.
Anzeichen für Befall
Daher heiße es ab sofort für alle Waldbesitzer, sich auf die Suche nach frischem Käferbefall zu begeben. Bei Fichte und Weißtanne seien Anzeichen dafür Harztröpfchen am Kronenansatz, braunes Bohrmehl am Stammfuß oder an Rindenschuppen oder gar Spechtabhiebe. Aber auch sich schnell verfärbende Kronen an Fichten und Weißtannen deuteten darauf hin, dass sich die Schädlinge eingenistet haben.
Nicht jeder Fichten- oder Tannenbestand sei gleichmäßig befallen. Insbesondere müssten die winterlichen Sturm- und Schneebruchschäden aufgearbeitet und kontrolliert werden, denn sie seien optimale Brutstätten für den Borkenkäfer, so das Forstamt. Besonderes Augenmerk sollte auch auf Beständen liegen, die im vergangenen Jahr bereits vom Borkenkäfer befallen waren, sowie auf lockeren und besonnten Nadelwäldern.
Zudem seien die Bäume durch die langen Trockenphasen der vergangenen Jahre nach wie vor geschwächt und die Niederschläge hätten bisher die Wasserspeicher im Waldboden nicht wieder vollständig auffüllen können.
Das alles seien optimale Bedingungen für die kleinen Käfer, die eine sehr hohe Vermehrungsrate aufweisen. Bis zu drei Generationen pro Jahr seien unter den Rahmenbedingungen des Landkreises Freudenstadt momentan möglich. Das bedeute, dass das Befallsrisiko im Jahresverlauf immer weiter zunimmt, da die Zahl der Borkenkäfer exponentiell ansteigt. Es bedeute aber auch, dass eine frühzeitige Bekämpfung der Schädlinge nach dem ersten Schwärmflug den größten Effekt erzielt.
Frist bis 13. Juni
Das Landratsamt als Untere Forstbehörde hat einen offiziellen Hinweis zur Borkenkäferbekämpfung erlassen. Darin ist dargestellt, welche Maßnahmen private Waldbesitzer im Landkreis zur Borkenkäferbekämpfung ergreifen sollen. Der Hinweis wurde auf der Homepage des Landratsamts (www.kreis-fds.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und sei damit ortsüblich bekannt gegeben, heißt es weiter.
Im offiziellen Hinweis wird den betroffenen Waldbesitzern eine Frist bis 13. Juni gesetzt, um ihre Wälder zu kontrollieren und gegebenenfalls die dort genannten Maßnahmen zu ergreifen. Kämen betroffene Waldbesitzer dem nicht nach, könne das Landratsamt über eine Einzel- oder Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen ergreifen, um die zur Borkenkäferbekämpfung nötigen Maßnahmen durchzusetzen und diese gegebenenfalls in letzter Instanz im Wege einer Ersatzvornahme gegen Kostenersatz selbst vorzunehmen.
Was Privatwaldbesitzer bei Käferbefall jetzt tun sollten
Bald einschlagen
Befallene Bäume müssen so schnell wie möglich eingeschlagen und vor dem Ausflug der Borkenkäfer aus dem Wald gebracht oder weiterverarbeitet werden. Nur dann haben die Borkenkäfer keine Möglichkeit, erneut weitere Bäume zu befallen, so das Kreisforstamt. Ist eine entsprechende Lagerung außerhalb des Waldes oder ein Abtransport mit direkter Verarbeitung nicht möglich, so ist durch entsprechende Behandlung der Stämme (etwa Entrinden) und der bruttauglichen Resthölzer (durch Verbrennen oder Hacken) dafür Sorge zu tragen, dass die Borkenkäfer unschädlich gemacht werden.
Brennholz außerhalb lagern
Das Kleinsägen zu Brennholz und das Aufsetzen der Meterstücke von bereits befallenen Hölzern im Wald oder am Waldrand ist dagegen keine wirksame Maßnahme, heißt es weiter. Die Käfer werden so nicht unschädlich gemacht. In solchen Fällen muss das Brennholz aus dem Wald gebracht und mit einem Abstand von mindestens 500 Metern zum Wald gelagert werden.
Mit Nachbarn kooperieren
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Holz steht einem zügigen Verkauf und Abfuhr der Bäume dieses Jahr nichts entgegnen, so das Forstamt. Problematisch für den Verkauf und die schnelle Abfuhr ist aber oft, dass Käferholz verstreut und in kleiner Menge anfällt, was die Arbeit der Holzfuhrleute sehr erschwert. Deswegen ist es bei kleinerem Holzmengenanfall wichtig, dass sich benachbarte Waldbesitzer abstimmen und ihr Käferholz gebündelt aufarbeiten und zur zügigen Abfuhr bereitstellen.
Revierleiter kontaktieren
Vor jedem Holzeinschlag sollte außerdem mit den Revierleitern Kontakt aufgenommen werden. Von ihnen erhalten die betroffenen Waldbesitzer Informationen über die Aushaltung der vermarktbaren Holzsortimente und wie mit dem befallenen Käferholz umgegangen werden soll. Die Kontaktdaten gibt es auf der Homepage des Landratsamts oder direkt beim Kreisforstamt unter Telefon 07441/920 30 01.
Schadholz-Erlöse anmelden
Des Weiteren haben Privatwaldbesitzer die Möglichkeit, Erlöse aus dem Verkauf von Schadholz als Erlöse aus Kalamitätsholz nach Paragraf 34 Einkommenssteuergesetz bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe anzumelden. Diese Anmeldung kann vor allem für größere land- und forstwirtschaftliche Betriebe steuerliche Vorteile erbringen. Wichtig ist hier, dass die Anmeldung vor der Maßnahme erfolgt und dass eine Nachmeldung erfolgt, falls sich die Käferholzmenge im Laufe des Jahres über die bereits gemeldete Menge hinaus erhöht.