Sechs türkische Staatsangehörige müssen sich vor Gericht verantworten. Vorausgegangen waren mehrere Durchsuchungen Blumberger Wohnhäuser. Was den angeklagten Männern vorgeworfen wird.
Der Winter 2022 war ein unruhiger für Blumberg. Und das, obwohl die Vorgänge, die am frühen Morgen des 30. November ihren Anfang nahmen, zuerst den meisten verborgen blieben. Aber einige Blumberger konnten an dem Tag beobachten, wie plötzlich etliche Polizisten in ihren Autos angefahren kamen – und ein Haus in der Espenstraße betraten.
Außerdem wurden sechs weitere Wohnungen in der Stadt durchsucht.
Verbotene Organisation
Etliches Beweismaterial wurde damals aus dem Gebäude in der Espenstraße getragen: Unterlagen, Dokumente, digitales Datenmaterial. Der Vorwurf der Ermittler: Von hier aus werde die verbotene islamistische Organisation Kalifatstaat unterstützt. Bislang ermittelte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen sechs Personen, jetzt wird die Sache konkreter.
Wie Matthias Hörster von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe erklärt, habe man mit Verfügung vom 5. Februar nun Anklage gegen sechs türkische Staatsangehörige erhoben, wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot.
Die Vorwürfe
„Den Männern wird vorgeworfen, den organisatorischen Zusammenhalt und die weitere Betätigung der unanfechtbar verbotenen Vereinigung ‚Kalifatstaat‘ im baden-württembergischen Teilgebiet Blumberg unterstützt und aufrechterhalten zu haben‘, so Hörster weiter.
Die Angeschuldigten sollen dabei nach ihren individuellen Tatbeiträgen entweder als Rädelsführer, Mitglieder oder Unterstützer der verbotenen Vereinigung gehandelt haben. Die Personen sollen wohl etwa damit betraut gewesen sein, bei den Gemeindemitgliedern Spenden zu sammeln und mit dem Verkauf von Lebensmitteln Gelder zu erwirtschaften, die der Organisation dann zur Verfügung gestellt werden.
Schon einmal Razzien
Für Blumberg weckte das Vorgehen im Winter 2022 Erinnerungen an früher. Mit Verfügung des 8. Dezembers 2001 wurde die Vereinigung Kalifatstaat verboten, da sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richtete. In der Verbotsverfügung wurde festgestellt, dass die Ideologie des Kalifatstaats insbesondere das Demokratieprinzip verletze, da sie den Vorrang des islamischen Staates vor den demokratischen Institutionen fordere.
Noch etwa 700 Anhänger
In den regelmäßig erscheinenden Berichten des Verfassungsschutzes ist als einer der Gründe für das Verbot der Organisation zu lesen: „Propagierung von Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele.“ In Deutschland soll es in mehreren Gruppen noch etwa 700 Anhänger geben. Darunter eben zuletzt auch in Blumberg.
Bei einer bundesweiten Razzia wurde damals die Moschee Im Winkel samt Grundstück beschlagnahmt, der dort praktizierende Verein Muslim-Gemeinde Blumberg wurde aufgelöst, das Grundstück ging durch Enteignung an den Bund über. Galt der Verein mit seinen 30 Mitgliedern doch als eine von 19 Teilorganisationen der verbotenen Organisation Kalifatstaat um Metin Kaplan, dem sogenannten Kalifen von Köln.
Gebetsraum Schul-Foyer
Religionsfreiheit
Als die Muslim-Gemeinde vor mehr als 20 Jahren als zugehörig zum Kalifatstaat verboten wurde, durften die Mitglieder damals das Foyer der Eichbergschule zum Gebet nutzen. Geschützt durch die Religionsfreiheit konnte dort gebetet werden – zumindest solange nicht ein Kalifatstaat ausgerufen wurde. Das Foyer wurde bis zum Ende des Fastenmonats Ramadan – Mitte Dezember 2001 – genutzt, danach stand es wieder ausschließlich für die Schülerinnen und Schüler der Eichbergschule zur Verfügung.