Zwei Häftlinge werden wegen eines Angriffs mit einer Rasierklinge angeklagt, doch die Aussagen sind widersprüchlich. Was dahinter stecken könnte.
Von den beiden Häftlingen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rottenburg, die vor Gericht stehen, sollte einer am Verhandlungstag entlassen werden. Der Vorwurf: Er soll gemeinsam mit einem Komplizen einen Mithäftling angegriffen haben – angeblich sogar mit einer Rasierklinge. Doch vor Gericht stellt der Hauptbelastungszeuge den Vorfall plötzlich anders dar.