Ein 70-Jähriger schmuggelte Drogen in die JVA Rottenburg. Foto: Daniel Begemann

Er sieht seinen Sohn in der JVA Rottenburg leiden und entwickelt selbst kriminelle Energie: Ein 70-Jähriger steht jetzt wegen Tablettenschmuggels vor Gericht.

„Es stimmt, ich bin schuldig“, sagt der 70-jährige Mann am Amtsgericht Rottenburg. Warum er im November vergangenen Jahres vier Subutex-Tabletten in einem Taschentuch eingewickelt in das Gefängnis in Rottenburg geschmuggelt hat, wisse er heute nicht mehr. Subutex fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. Das Schmerzmittel kommt normalerweise in der Substitutionsbehandlung von Opiatsüchtigen als Alternative zur Methadonsubstitution zum Einsatz.

 

„Ich weiß nicht, was mit mir war an dem Tag“, sagt der Angeklagte, der ohne Anwalt vor Gericht erschienen ist. „Mein Sohn war vier Jahre im Knast, niemals habe ich ihm etwas gebracht“, erzählt der Mann.

Zuvor habe ihn sein inhaftierter Sohn darum gebeten, ihm die Subutex-Tabletten zu bringen, die zuhause in seinem Schrank in einer Jacke gewesen seien. Bei einem Besuchstermin übergibt der 70-Jährige im Besucherraum des Gefängnisses die Tabletten. Laut Staatsanwaltschaft versteckt der Häftling die Drogen nach der Übergabe in seiner Unterhose. Doch der Schmuggel fliegt auf.

Vater erscheint allein vor Gericht

Die Folge: Sowohl Vater als auch Sohn erhalten eine Anzeige und müssen sich wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz vor Gericht verantworten.

Trotzdem erscheint nur der Vater vor Gericht. Wo sein Sohn ist, wisse er nicht. Der Richter erlässt gegen den Sohn einen Sitzungsstrafbefehl und verurteilt ihn in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Dem 70-Jährigen hält die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer zwar sein „glaubhaftes Geständnis“ zugute. Zu seinen Lasten sieht sie aber eine „kriminelle Energie“ dahinter, dass er die Tabletten in einem Taschentuch versteckt hat.

Das Urteil ist hart

Das Urteil dürfte den Angeklagten finanziell hart treffen: Der Rentner, der von rund 560 Euro im Monat leben müsse, soll eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro bezahlen.

Zugute hält der Richter ihm aber, dass er noch nie straffällig geworden war und auch keine große Menge an Betäubungsmittel geschmuggelt wurde. Verständnis äußert er auch dafür, dass es sicherlich nicht einfach gewesen wäre, sich der Bitte des Sohnes zu widersetzen, wenn man das eigene Kind leiden sieht.