In der Vollzugsanstalt Rottenburg soll ein Aufseher einen Häftling als „Fisch“ bezeichnet haben. Foto: Daniel Begemann

In vier Jahren Haft habe er nie so ein Verhalten von einem Vollzugsbeamten erlebt, sagt ein Zeuge vor Gericht: Der Aufseher soll einen Häftling „Fisch“ genannt haben. Das Urteil.

Der 26-jährige Häftling aus der JVA Rottenburg trägt weiße Kleidung und elegante Lederschuhe – dazu Fußfesseln. Vier Polizeibeamte begleiten ihn auf Schritt und Tritt an seinem Prozesstag am Amtsgericht. Im wird vorgeworfen, einen 22-jährigen Vollzugsbeamten körperlich angegriffen zu haben. Mehrere Mithäftlinge sind Zeugen der Auseinandersetzung, die sich im Februar in der JVA zugetragen hat. Der 26-Jährige soll den Aufseher nach einer zunächst verbalen Konfrontation mit der Faust ins Gesicht geschlagen und gewürgt haben. Zu den Schlägen soll es gekommen sein, nachdem der Aufseher den Häftling „Fisch“ genannt haben soll.

 

Bei der Beweisaufnahme vor Gericht sagen mehrere Häftlinge aus. Ein 25-Jähriger wird in Fußfesseln von einem Justizbeamten an den Zeugenplatz geführt. Der Angeklagte, der gerade nach einer kurzen Unterbrechung wieder in den Saal geführt wird, begrüßt seinen Mitgefangenen mit einer freundschaftlichen „Ghettofaust“. Dann berichtet der Zeuge, was er gehört und gesehen habe. Der Angeklagte habe den Aufseher gefragt: „Warum nennst du mich Fisch?“ Dann habe er als Zeuge den 26-Jährigen festgehalten und dieser sei weggelaufen.

Zeuge versteht „Fisch“ als Beleidigung

Amtsgerichtsdirektor Stefan Fundel fragt, wer in der Situation etwas falsch gemacht habe. Der Zeuge sagt: „Das kann ich nicht genau sagen. Wenn ein Beamter einen Häftling beleidigt, weiß ich auch nicht, wer da angefangen hat.“ Die Bezeichnung als „Fisch“ verstehe er als Beleidigung. „In meinen Augen würde ich nicht zulassen, dass ein Beamter einen Fisch nennt“, stellt der Zeuge klar.

Er behauptet, dass es schon vor dem „Fisch“-Vorfall Probleme mit dem Vollzugsmitarbeiter gegeben habe. Der Zeuge berichtet, er habe Duschen gehen und an den Kühlschrank wollen. „Er hat mich nicht gelassen“, berichtet er.

„Wo bleiben Ihre Ferrari-Fahrer?“

Nach der Entlassung des Zeugen heißt es zunächst wieder warten. Denn der nächste Häftling muss erst von der JVA zum Gericht gefahren werden. Die Unterbrechung nutzt der Angeklagte, um ein wenig mit den Zuschauern zu plaudern, offenbar Bekannte von ihm. Dann wird ihm das Warten doch allmählich zu lange. Er fragt eine anwesende Polizistin scherzhaft: „Wo bleiben Ihre Ferrari-Fahrer?“

Dann endlich kommt der nächste Häftling in den Saal. Er berichtet, dass der Angeklagte an besagtem Tag zum Kühlschrank habe gehen wollen. Deshalb habe er darum gebeten, dass die Tür zum Freizeitraum aufgeschlossen wird. „Ich muss noch sagen, als wir vom Hof gekommen sind, war der Beamte respektlos“, erinnert sich der Zeuge. Er sei von dem Aufseher mit „Hey du“ angesprochen worden. Den Angeklagten habe der Beamte als „Fisch“ beleidigt. Drei oder viermal habe er gesagt: „Du Fisch!“

Ähnliche Vorwürfe gegen den Vollzugsmitarbeiter äußert auch der nächste Zeuge, inzwischen wieder ein freier Mann. Der Beamte sei schon den ganzen Tag über schlecht gelaunt gewesen. Ein Verhalten, über das sich der Zeuge mit jahrelanger Hafterfahrung wunderte. Er sagt: „Die Rottenburger Beamten sind immer alle sehr korrekt, aber was der an dem Tag gemacht hat, das war einfach nur lächerlich. In vier Jahren habe ich nie so etwas in Rottenburg von einem Beamten erlebt.“

Angeklagter sagt aus

Zum Abschluss der Beweisaufnahme möchte sich der Angeklagte selbst noch äußern. Er beschreibt den Vollzugsmitarbeiter als den angeblichen Aggressor und meint: „Es ist unverständlich, dass eine solche Person weiter in der JVA geduldet wird. Früher oder später kann das zu Problemen führen.“

Die Entscheidung

Plädoyer und Verteidigung
Für den Staatsanwalt steht fest, dass sich der Sachverhalt wie in der Anklageschrift beschrieben zugetragen hat. Er halte einige der Zeugenaussagen für nicht glaubhaft. Er habe bei bestimmten Zeugen erhebliche Tendenzen erkannt, den Angeklagten lediglich positiv darzustellen. Er beantragt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Der Verteidiger des Angeklagten stellt fest, dass eine 80-seitige Akte vorliege, in der keine einzige Vernehmung eines Zeugen zu finden sei. „Die Staatsanwaltschaft hat quasi nicht ermittelt“, sagt er. Er stellt die Frage, ob sich ein Beamter darauf berufen könne, dass es einen Angriff gegen ihn gibt, wenn er einen anderen beleidigt und schubst. Gegenüber seinem Mandanten habe der JVA-Mitarbeiter eine Straftat begangen. „Ich muss mir die Frage stellen, ob er der richtige Mann für so einen Job ist.“

Urteil
Richter Stefan Fundel sagt zum Verteidiger: „Ich gebe Ihnen Recht, das ist kein Glanzwerk staatsanwaltlicher Ermittlungsarbeit.“ Nach der Hauptverhandlung steht für Fundel jedoch fest, dass sich die Tatvorwürfe bestätigen. Der Vollzugsmitarbeiter habe sicherlich seine Verantwortung an den Geschehnissen, indem er die Öffnung des Freizeitraums nicht zugelassen hat. Aber die Entscheidung habe der Angeklagte letztlich so akzeptieren müssen. Fundel stellt auch fest: „Die Angaben einiger Zeugen sind von einer Entlastungstendenz geprägt. Das ist halt Häftlingsehrenkodex, dass man einen Mithäftling nicht belastet.“ Dem Angeklagten wirft er vor: „Es war wieder so, dass Sie auf eine dienstliche Anweisung mit großer Aggressivität reagiert haben. Dann sagt er Fisch. Fisch ist eine Beleidigung. Nach dem Motto, du schwimmst im Aquarium, du kommst nicht raus. Das ist verletzend und beleidigend, rechtfertigt aber nicht das Verhalten.“ Sein Urteil: ein Jahr und fünf Monate Haft.