Mitarbeiter der JVA Mannheim sorgen für Schlagzeilen. Foto: imago/Markus Prosswitz

Wegen des Versendens von Hakenkreuzbildern erhalten drei Mitarbeiter und ein Ex-Bediensteter der JVA Mannheim Strafbefehle. Die Hintergründe.

Drei Mitarbeiter und ein Ex-Bediensteter der Justizvollzugsanstalt Mannheim haben wegen des Versendens von Hakenkreuzabbildungen Strafbefehle erhalten. Die Männer sollen die Hakenkreuzbilder von Ende 2017 bis Anfang 2020 über eine WhatsApp-Gruppe verschickt haben. Die Staatsanwaltschaft Mannheim teilte am Mittwoch mit, sie habe beim Amtsgericht Mannheim Strafbefehle in Höhe von 30, 60, 180 und 270 Tagessätzen beantragt. Bei mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Die Zahl der Fälle reiche jeweils von einem bis zu 17.

 

Einem der vier Männer wird auch ein Fall der Volksverhetzung vorgeworfen. Er soll sich herabwürdigend über Schwarze geäußert haben. Laut Amtsgericht Mannheim sind die Strafbefehle in zwei Fällen bereits rechtskräftig. In einem dritten Fall habe der Beschuldigte Einspruch eingelegt.

Hauptverhandlungstermin im Februar 2023

Ein Hauptverhandlungstermin sei für den 9. Februar 2023 terminiert. Bei dem vierten Mann ist die Lage noch unklar. Der lange Zeitraum bis zum Strafbefehl sei der aufwendigen Handyauswertung geschuldet, erläuterte ein Behördensprecher.

Die Ermittlungen gegen zwei weitere Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Mannheim wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Zwei weitere Verfahren wurden an die Staatsanwaltschaften Freiburg und Frankenthal abgegeben, aus deren Zuständigkeitsbereich die Bilder versandt wurden.