„Es sind Ermittlungen gegen eine zweite konkrete Person eingeleitet worden“, bestätigte die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz am Rande eines Landesparteitags der Grünen in Stade. Foto: dpa

Bei den niedersächsischen Ermittlungen wegen der Weitergabe interner Justiz-Informationen geht es nicht nur um den Celler Generalstaatsanwalt, sondern noch um eine zweite, unbekannte Person.

Stade - Die niedersächsischen Ermittlungen wegen der Weitergabe interner Justiz-Informationen richten sich außer gegen den Celler Generalstaatsanwalt noch gegen eine unbekannte zweite Person - aber nicht gegen einen Landtags- oder Bundestagsabgeordneten. Das sagte Landesjustizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) am Samstag der Deutschen Presse-Agentur.

„Es sind Ermittlungen gegen eine zweite konkrete Person eingeleitet worden“, bestätigte sie am Rande eines Landesparteitags der Grünen in Stade. Im Falle eines Abgeordneten hätte es aber einen Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität geben müssen, was aber nicht passiert sei, erklärte sie. „Das bedeutet: Diese zweite Person kann kein Mandatsträger sein.“

Verfahren gegen Generalstaatsanwalt Lüttig eingeleitet

Die Ministerin hatte am Vortag den Landtag davon unterrichtet, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen ein Verfahren wegen der Weitergabe von Dienstgeheimnissen in acht Fällen gegen Generalstaatsanwalt Frank Lüttig eingeleitet habe. Sieben Fälle beträfen das Verfahren wegen Vorteilsannahme gegen den inzwischen freigesprochenen Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff, der achte Fall das schwebende Kinderpornografie-Verfahren gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy. Lüttigs früherer Vorgesetzter, der Ex-Justizminister und jetzige Landtagspräsident Bernd Busemann (CDU), hatte bereits am Freitag Gerüchte zurückgewiesen, es handele sich bei der zweiten Person um ihn.