Der 52-Jährige ist seit 1. Juni Nachfolger von Frank Müller als Direktor des Amtsgerichts Lörrach.
Nach Ernennung durch den scheidenden Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann ist Christoph Gadesmann seit 1. Juni neuer Direktor des Amtsgerichts Lörrach, das mit seinen rund 120 Beschäftigten zu den größeren Gerichten in Südbaden gehört.
Seine juristische Tätigkeit hat in Lörrach begonnen
Gadesmann selbst sagt in einer Mitteilung des Amtsgerichts zu seiner neuen Aufgabe: „Es wird uns in diesen Zeiten besonders bewusst, wie wertvoll es ist, in einer regelbasierten und freiheitlichen Gesellschaft zu leben. Dass sich die Menschen an gemeinsame Regeln halten, funktioniert aber nur mit einer unabhängigen Institution, an die man sich notfalls zur Durchsetzung seiner Rechte wenden kann.“ Es sei eine große Verpflichtung, dass dem Amtsgerichts-Team diese Aufgabe für die Region übertragen wurde. „Ich will gemeinsam mit allen Kolleginnen und Kollegen meinen Teil dazu beitragen, dass wir dieser Verpflichtung weiterhin professionell und mit Freundlichkeit nachkommen“, wird er zitiert.
Christoph Gadesmann hat an der Universität Konstanz studiert, promoviert und als wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet. In Newcastle upon Tyne (UK) absolvierte er einen Masterstudiengang zum LL.M. (Master of Law).
Seine Tätigkeit in der baden-württembergischen Justiz begann der 52-Jährige in Lörrach, bei der Staatsanwaltschaft und beim Amtsgericht, dessen stellvertretender Direktor er später auch für kurze Zeit war. Neben Abordnungen an das Oberlandesgericht Karlsruhe und an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin gehörte er über viele Jahre dem Landgericht Freiburg an.
Zuletzt war er dort als Kammervorsitzender mit Fällen aus dem Bank- und Erbrecht und mit Berufungen gegen amtsgerichtliche Entscheidungen im Zivilrecht betraut. Als Mitglied der Präsidialabteilung war er auch an der Gerichtsverwaltung beteiligt. Gadesmann folgt auf den langjährigen Direktor Frank Müller, der seinen Ruhestand angetreten hat.
Wann das Amtsgericht zuständig ist
Bei Streit zwischen Vermieter und Mietern, bei Eheauseinandersetzungen über das Schicksal der gemeinsamen Kinder oder über Unterhaltszahlungen, wenn ein Erbschein benötigt wird oder ein Betreuer bestellt werden muss, weil jemand nicht mehr selbst über seine Angelegenheiten entscheiden kann: Für diese Fälle und mehr ist das Gericht zuständig. Auch die einfache und mittlere Kriminalität wird dort angeklagt und verhandelt.