Der Tierarzt aus dem Markgräflerland ist wegen mutmaßlicher Fehlbehandlungen angeklagt. Unter anderem wird ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, unnötige Medikamente verordnet oder operiert zu haben, obwohl es dafür keine medizinische Indikation gegeben habe (Symbolfoto). Foto: Pixabay

Die Staatsanwaltschaft hat Anklagen erhoben, unter anderem wegen Verdacht auf Betrug und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Der Tierarzt darf vorerst nicht mehr praktizieren.

Auf Anfrage unserer Zeitung teilte die Staatsanwaltschaft Freiburg mit, dass in dem Ermittlungsverfahren gegen den Tierarzt zwei Anklagen beim Schöffengericht des Amtsgerichts Freiburg erhoben wurden. Wörtlich heißt es: „Es geht insbesondere um Betrug in 20 Fällen, davon in 17 Fällen in Tateinheit mit Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sowie um sexuelle Belästigung.“ Die Anklagen seien vom Amtsgericht miteinander verbunden worden. Das sei übliche Praxis und könne zur Beschleunigung eines Verfahrens dienen. Ein Termin zur Hauptverhandlung sei indes noch nicht bestimmt, teilt der Pressesprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft, Ralf Langenbach, mit.

 

Die Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Tiermediziner bewusst falsche Medikationen und Fehlbehandlungen bis hin zu unnötigen Operationen vor, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Um sich selbst einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sei durch unnötige Behandlungen ein Leiden der Tiere in Kauf genommen worden, heißt es. Es handele sich um eine „ziemlich umfangreiche Anklage“, fasst Langenbach zusammen und verweist auf eine „Vielzahl von Einzelfällen“. Der Vorwurf der sexuellen Belästigung betreffe eine Frau, die mit ihrem Tier Kundin der Praxis gewesen sei. Diese werfe dem Angeklagten vor, von ihm angefasst sowie verbal belästigt worden zu sein.

Weitere Details der Anklage nennt die Staatsanwaltschaft nicht und verweist auf das laufende Verfahren. Zudem wird darauf hingewiesen, dass vor einer Verurteilung stets die Unschuldsvermutung gilt.

Vorläufiges Berufsverbot

Der Tierarzt mit einer Praxis im Markgräflerland darf vorerst nicht mehr praktizieren. „Das Schöffengericht hat inzwischen das von der Staatsanwaltschaft beantragte vorläufige Berufsverbot angeordnet“, teilt Langenbach mit. Der Angeklagte habe dagegen Beschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden worden sei.

Ob der Tierarzt trotz Berufsverbot weiter praktiziere, wie es gerüchteweise auch übers Internet kursiert, konnte Langenbach weder bestätigen noch dementieren.

Im Internet

Vorwürfe gegen den Tiermediziner stehen schon seit einigen Jahren im Raum – sie wurden auch übers Internet laut. In den sozialen Medien, bei Facebook, finden sich – durch die aktuellen Entwicklungen erneut befeuert – einige Einträge von Personen, die sich über den Tierarzt beklagen und ihre mutmaßlichen Erfahrungen schildern. Auch in den Google-Bewertungen der Praxis wird der Mann schwer belastet. Die Vorwürfe: mutmaßliche Fehlbehandlungen, unnötige Operationen, Fehldiagnosen sowie kritische Hygienebedingungen in der Praxis und bei Operationen. Auch Vorwürfe der sexuellen Belästigung sind dort zu finden. Auffällig bei der Sichtung der zahlreichen Bewertungen ist, dass sich dabei offenbar zwei Lager gegenüberstehen: Neben den negativen Kommentaren finden sich auch viele Einträge, in denen der Tierarzt in den höchsten Tönen gelobt wird.

Ermittlungen seit 2022

Die Ermittlungen im Fall der Markgräfler Tierarztpraxis laufen seit 2022 beim Polizeipräsidium Freiburg, Fachdienst Gewerbe/Umwelt, in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald. Damals fanden auch Durchsuchungen statt, bei denen schriftliche sowie elektronische Unterlagen sichergestellt wurden. Im August 2022 war das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Freiburg eingegangen.

Der Tierschutzverein

Schon seit rund 15 Jahren hat der Tierschutzverein Markgräflerland den Tierarzt im Blick, sagt die Vorsitzende Anja Roth. „Uns haben über die Jahre viele Beschwerden erreicht. Leider hat uns lange niemand gehört“, beklagt sie. Meldungen an die Behörden und zuständige Stellen wie die Tierärztekammer seien lange folgenlos geblieben.

Im Laufe der Jahre sei der Tierschutzverein mit „unzähligen, verzweifelten Tierbesitzern in Kontakt gewesen, die uns ihre Geschichten erzählten“, so Roth. Diese Menschen habe man an die Behörden verwiesen und auch ermutigt, Anzeige zu erstatten. Roth berichtet von insgesamt „weit mehr als 70 Fällen“, die ihr bekannt seien. Allerdings sei „einiges davon bereits verjährt oder nicht rechtzeitig angezeigt worden“.

Der Betroffene wollte sich auf Nachfrage unserer Redaktion zu den Vorwürfen nicht äußern. Eine schriftliche Anfrage per Mail blieb unbeantwortet.