Das Amtsgericht Freiburg arbeitet bei den beschleunigten Verfahren eng mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft zusammen. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

In Freiburg wurden in dieser Woche drei Urteile im beschleunigten Verfahren umgesetzt.

Einen schlechteren Ort hätte er sich kaum aussuchen können: Ein 24 Jahre alter Mann hat sich die Eingangsschleuse des Reviers der Bundespolizei in Freiburg als Tatort für seine exhibitionistischen Handlungen ausgesucht. Der Mann ließ in der Schleuse vor einer 26-jährigen Frau die Hose herunter. Die Frau war dort, weil sie eine Straftat in einem anderen Zusammenhang anzeigen wollte. Der 24-jährige war bei der unerlaubten Einreise und beim Schwarzfahren erwischt worden. Die Strafe folgte in diesem Fall umgehend: Das Amtsgericht verurteilte ihn in einem beschleunigten Verfahren zu 200 Euro Geldstrafe. Danach wurde er zurück in die Schweiz ausgewiesen.

 

Verfahren hat sich bewährt

In einem weiteren Fall wurde in Freiburg ein 35 Jahre alter Ladendieb zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Mann hatte in einem Geschäft in der Innenstadt Kleidung im Wert von 400 Euro gestohlen und dabei sichtbar ein Messer bei sich getragen. Die Tat ereignete sich am Samstag, die rechtskräftige Verurteilung durch das Amtsgericht erfolgte am Montag, nachdem der Mann das Wochenende in U-Haft verbracht hatte.

In einem weiteren Fall wurde ein in der Schweiz lebender 65 Jahre alter Mann zu sechs Monaten Bewährungsstrafe und einer Geldleistung von 2500 Euro verurteilt. Er hatte am vergangenen Wochenende eine 42 Jahre alte Frau in einer Sauna in einem Fitnessstudio im Freiburger Umland gegen deren Willen sexuell belästigt, angefasst und geküsst. In diesem Fall ist das Urteil noch nicht rechtskräftig geworden, wie die Staatsanwaltschaft in Freiburg mitgeteilt hat.

92 Prozent der Anklagen innerhalb von 48 Stunden

Sogenannte beschleunigte Verfahren, bei denen Straftäter in der Regel innerhalb von einem oder zwei Tagen abgeurteilt werden, werden in bestimmten Fällen auf Anregung der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei in Freiburg seit 2021 durchgeführt. Die Verurteilung erfolge in 92 Prozent der Verfahren noch am selben Tag oder am Folgetag. Rechtsgrundlage ist Paragraf 417 der Strafprozessordnung.

Dass es in dieser Woche eine Häufung von gleich drei solchen Fällen gegeben habe, sei allerdings Zufall, so Staatsanwältin Sabrina Haberstroh auf Nachfrage unserer Redaktion.

Die Umsetzung des beschleunigten Verfahrens bedeute zwar einen zusätzlichen Aufwand für die Behörden, habe aber einen klaren Vorteil: Straftäter – insbesondere Personen, die nicht in Freiburg wohnen – können schnell und verurteilt werden.