Erst eine Halbe trinken und dann mit fast 200 Sachen über die Bundesstraße brettern: Nicht die beste Idee, die ein damals 19-Jähriger im vergangenen April hatte. Es krachte, sechs Personen wurden verletzt. Gegen den Strafbefehl hat der Golffahrer Einspruch eingelegt.
Mit zwei Kumpels an Bord war der Azubi an jenem Sonntag auf Höhe der Ausfahrt Steinhofen in den Wagen einer vierköpfigen Familie gerauscht. Dessen Fahrer wollte einen Mini überholen. „Es gab einen Knall, alles hat geschleudert“, erinnert sich die verletzte Beifahrerin. Sie selbst sei an der Schulter verletzt worden, eines der beiden Kinder habe wohl eine Gehirnerschütterung erlitten, ihr Mann ein Schleudertrauma. Der Unfallverursacher brach sich die Hand, ebenso sein Beifahrer.