Viel mehr als zwei harmlose Massagen: Der Angeklagte wird vor dem Amtsgericht Calw zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt.
Harmlose Massage oder sexueller Missbrauch? Um diese Frage ist es bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Calw gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen in zwei Fällen vorgeworfen – seiner Stieftochter. Nun ist das Urteil gefallen.
Laut Anklage hatten sich die beiden Fälle im vergangenen Sommer zugetragen, die Stieftochter war damals 13 Jahre alt. Der Mann, ein gelernter Koch Ende 40 aus Rumänien, hatte beim Prozessauftakt die Vorwürfe abgestritten.
Sexuelle Absicht bestritten
Stattdessen sagte er aus, er habe das Mädchen lediglich massiert. Unter anderem habe er sie mit einer mentholhaltigen Creme auf der Brust eingerieben, weil die 13-Jährige Probleme mit der Atmung gehabt habe, wie der Richter auf Nachfrage erfuhr. Außerdem an Beinen und Bauch – nicht aber an weiteren vom Staatsanwalt beschriebenen intimen Stellen. Sein Mandant habe keinerlei sexuelle Absicht gehabt, erklärte der Verteidiger am ersten Verhandlungstag am 10. Juli.
Mädchen wendet sich an Verwandte in Rumänien
Das Mädchen dagegen hatte sich wegen der Vorfälle hilfesuchend an Verwandte in Rumänien gewandt. Sie benachrichtigten daraufhin ein deutsches Konsulat und dieses wiederum die Behörden hierzulande. So kam der Fall ins Rollen.
Weite Teile der Gerichtsverhandlung fanden nicht-öffentlich statt. Inzwischen ist das Urteil gefallen: Das Jugendschöffengericht hat sein Urteil am dritten Verhandlungstag gesprochen.
Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten
Nach Angaben von Brigitte Lutz, der bisherigen Direktorin des Amtsgerichts Calw, wurde der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt.
Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil war, Stand Mittwochmittag, noch nicht rechtskräftig.