Die Staatsanwaltschaft Heilbronn ermittelt nach dem NSU-Aussschuss wegen Verdachts auf Geheimnisverrat. (Archivfoto) Foto: dpa

Mit dem NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag befasst sich jetzt die Justiz: Weil einige heikle Informationen an die Öffentlichkeit gelangten, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Geheimnisverrat.

Stuttgart - Im Zuge des NSU-Untersuchungsausschusses im Landtag ermittelt die Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen Verdachts auf Geheimnisverrat. Der Hintergrund: Im vergangenen November berichtete eine Zeitung darüber, welche Daten auf einem Computer des toten ehemaligen Neonazis Florian H. gefunden worden waren. Es handelt sich um heikle, private Daten, über die der NSU-Ausschuss informiert worden war und die von da aus möglicherweise an die Presse gingen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Heilbronn sagte, die Ermittlungen richteten sich bislang gegen unbekannt.

 

Drexler hat keine Einwände gegen Ermittlungen

Florian H. war im September 2013 in einem brennenden Wagen in Stuttgart gestorben. Weil seine Familie eine Selbsttötung bezweifelte und der junge Mann zuvor damit geprahlt hatte, er kenne die Mörder der 2007 in Heilbronn getöteten Polizistin Michèle Kiesewetter, beschäftigte sich der NSU-Ausschuss ausführlich mit dem Komplex. Dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) werden zwischen den Jahren 2000 und 2007 zehn Morde zur Last gelegt - an neun türkisch- und griechischstämmigen Männern und an Kiesewetter. Der Ausschuss untersuchte die Bezüge des NSU zu Baden-Württemberg.

Ausschusschef Wolfgang Drexler (SPD) sagte, er habe keine Einwände gegen die Einleitung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heilbronn. „Wenn der Verdacht besteht, dass nicht-öffentliche Informationen aus dem Ausschuss an die Presse gelangt sein könnten, soll dem unabhängig nachgegangen werden.“ Nach dem Untersuchungsausschussgesetz werde zwischen nicht-öffentlichen und öffentlichen Informationen unterschieden. „Entsprechend muss man von den Beteiligten erwarten können, dass sich diese an die eigenen Regeln des Landtags halten“, sagte er.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Heilbronn geht es primär um den Verdacht der Verletzung von Privatgeheimnissen (Paragraf 203 Strafgesetzbuch) und der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht (Paragraf 353b).