Ein junger Kater wurde in Horb-Ahldorf im Regen in einer Transportbox ausgesetzt. Polizei und Tierschützer suchen den Täter. Wir sagen, welche Strafen drohen.
Verlassen, durchnässt und verängstigt – so wurde am 8. Juni ein junger Kater in Horb-Ahldorf entdeckt. Eingesperrt in einer Transportbox, ohne Decke oder Wetterschutz, stand das wenige Monate alte Tier mitten im Regen vor einem Wohnhaus. Niemand in der Nachbarschaft kannte das Tier, niemand wusste, wie es dorthin gekommen war. Für Tierschützer ist der Fall eindeutig: Der Kater wurde ausgesetzt.
Was vielen nicht bewusst ist: Das Aussetzen eines Haustiers ist kein Kavaliersdelikt, sondern laut deutschem Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten. § 3 Tierschutzgesetz verbietet das Aussetzen ebenso wie das Zurücklassen eines Tieres, wenn damit die Pflicht zur Versorgung umgangen werden soll. Die Tierschutzorganisation „PETA“ schreibt dazu: „Das Aussetzen von Tieren ist laut § 3 Tierschutzgesetz verboten und kann den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllen.“ Je nach Schwere des Falls drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
Das steht im Tierschutzgesetz
Kommt es durch das Aussetzen zu Leiden, Schmerzen oder gar dem Tod des Tieres – etwa durch Unterkühlung, Hunger oder Durst – greift § 17 Tierschutzgesetz: „Wenn die Tiere sterben, Schmerzen haben oder leiden […], kann das Aussetzen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden“, zitiert die Plattform Landtiere.de die Organisation Peta.
In „weniger schweren“ Fällen gilt das Verhalten als Ordnungswidrigkeit. „Ein Haustier auszusetzen ist laut Paragraf 18 des Tierschutzgesetzes eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden“, schreibt die Gewerkschaft der Polizei.
In der Praxis fallen Strafen oft milder aus
In der Praxis jedoch bleibe es häufig bei milderen Konsequenzen – oft deshalb, weil die Verantwortlichen nicht ermittelt werden können. Eine Sprecherin des Deutschen Tierschutzbundes erklärte dazu vor einigen Jahren auf Anfrage der Polizei-Gewerkschaft: „Man muss jedoch sagen, dass es nur selten in vollem Umfang ausgeschöpft wird. Oftmals ist es schwierig, den Täter zu fassen, weil niemand etwas gesehen hat und das Tier auch kein Wiedererkennungsmerkmal hat.“
Wer ein Haustier aufnehmen will, sollte sich dieser Verantwortung bewusst sein – auch und gerade in schwierigen Lebenslagen. „Wer einem Tier ein Zuhause schenken möchte, muss sich der lebenslangen Verantwortung für ein fühlendes Lebewesen bewusst sein“, so Peta. Die Organisation rät zur Adoption aus dem Tierheim – jedoch nur, wenn das Tier langfristig versorgt werden kann.
Sich der Verantwortung bewusst sein
Der Deutsche Tierschutzbund mahnt ebenfalls zur Vorsicht: „Wenn ich einen Hund möchte, dann muss ich wissen, dass ich mehrmals täglich mit ihm rausgehen muss. […] Katzen sind natürlich unabhängiger, aber auch sie brauchen Zuwendung und Beschäftigung“, erklärt Lea Schmitz vom Tierschutzbund im Gespräch mit der Polizei-Gewerkschaft. Gerade zur Urlaubszeit steigt die Zahl ausgesetzter Tiere erfahrungsgemäß an.
Hinweis: Wer Hinweise zum Fall des ausgesetzten Katers in Horb-Ahldorf geben kann, wird gebeten, sich beim Tierschutzverein Horb unter 07451/76 47 oder bei der Polizei Horb unter 07451/960 zu melden. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt.