Ohne Genehmigung und für ein Probejahr geduldet war der Jugendraum in der Meßstetter Skistraße. Nun hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans beschlossen – zu dem auch eine Änderung der Verfahrensart gehört.
Der Bebauungsplan für den Jugendraum in der Meßstetter Skistraße ist unter Dach und Fach: Der Gemeinderat hat die Überleitung in ein Regelverfahren beschlossen, die Stellungnahmen abgewogen sowie die Entwürfe des Bebauungsplans bewilligt und ihre Veröffentlichung beschlossen.