Die beiden Teenager hatten das Falschgeld im Internet bestellt. (Symbolfoto) Foto: Kneffel

Zwei 18-Jährige hatten sich im vergangenen Jahr Falschgeld übers Internet besorgt und dieses in Umlauf gebracht. Dafür mussten sie sich nun vor dem Rottweiler Amtsgericht verantworten.

Rottweil - Nachdem sie eine Dokumentation im Internet gesehen hatten, kamen die beiden auf die Idee, sich Falschgeld im sogenannten Darknet zu bestellen. "Das sah total einfach aus. Wir haben dann nicht groß nachgedacht und uns dann das Geld bestellt", sagte einer der Angeklagten. Die beiden besorgten sich acht 50-Euro-Scheine und bezahlten im Gegenzug etwa 40 bis 50 Euro in Form von Bitcoins, einer Kryptowährung.

Bereits ein bis zwei Wochen später kamen die Scheine dann per Post. Geplant war, mit dem Geld Kleinigkeiten einzukaufen und dadurch an echtes Wechselgeld zu kommen. Ihr Vorgehen hatten die Freunde zuvor in einer WhatsApp-Gruppe besprochen. Der Gesprächsverlauf lag dem Gericht als Beweismittel vor.

Mit den Blüten erwischt

Die Umsetzung ihres Plans gestaltete sich allerdings schwieriger als gedacht. Die Blüten flogen mehrmals auf und wurden nicht angenommen. Lediglich drei Scheine konnten sie in Umlauf bringen. Zu einer Anzeige kam es in dieser Zeit nicht. Doch die beiden bekamen Angst. Einer der Angeklagten behielt die Scheine mehrere Monate lang bei sich und versteckte sie in seinem Schrank, so zumindest seine Aussage.

Im September habe er dann drei Scheine einem Bekannten gegeben. Dieser sagte in der Verhandlung als Zeuge aus. "Ich dachte, ich könnte mir damit ein bisschen Taschengeld dazu verdienen", erklärte der 17-Jährige seine Tat. Er wurde wenige Tage, nachdem er das Falschgeld bekommen hatte, beim Versuch, in einem Schnellimbiss eine Pizza zu kaufen, mit den Blüten erwischt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte ihn dazu angestiftet hatte, das Falschgeld auszugeben, und es abgemacht war, dass beide das Wechselgeld unter sich aufteilen.

Über den Bekannten führte die Spur dann schließlich zu den beiden Angeklagten. Die Polizei durchsuchte kurz darauf die Wohnungen der Eltern, bei denen sie damals wohnten. Beim Angeklagten, der die drei Scheine weitergegeben hatte, wurden die restlichen Blüten und dazu noch geringe Mengen Marihuana gefunden. Die Staatsanwaltschaft legte ihm daher Geldfälschung, Anstiftung zur Geldfälschung und Besitz von Marihuana zur Last. Er war im Tatzeitraum 17 und 18 Jahre alt. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verurteilt und muss zudem 40 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Bei seinem Freund konnte die Polizei hingegen nichts mehr finden. Ihm wurde lediglich Geldfälschung zur Last gelegt. Er war während der Tat 17 Jahre alt. Er muss eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro zahlen.

Beide wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das hatte die Jugendgerichtshilfe während der Verhandlung vorgeschlagen, da die Tat jugendtypischen Charakter aufweise. Das Gericht folgte diesem Vorschlag. Bei beiden Angeklagten seien die Pläne zur Tat im Jugendalter entwickelt worden, erklärte die Richterin. Dennoch: Mit der Geldfälschung hätten sich die beiden in einen hochkriminellen Bereich begeben, sagte sie. Doch schädliche Neigungen oder die Gefahr einer Wiederholungstat seien nicht gegeben.

Beide geständig

Die Angeklagten haben im vergangenen Jahr ihr Abitur gemacht. Beide wollen demnächst mit einem Studium beginnen. Während einer der Angeklagten die Zeit bis dahin mit Teilzeitjobs überbrückt, hat der andere ein Praktikum angefangen. Beide zeigten sich geständig und bereuen die Tat. Die Geschäfte, bei denen sie das Falschgeld in Umlauf gebracht hatten, haben sie bereits entschädigt. Zudem: Vorstrafen hatten sie keine.

Angesichts der Tat fällt das Urteil milde aus, sagte die Richterin. Doch wenn beide ihre Lektion daraus lernten, reiche das aus. "Ihre Intelligenz können Sie anders einsetzen. Nutzen sie das Potenzial, das sie haben", so die Richterin zu den beiden 18-Jährigen.