Der Landkreis will gemeinsam mit der Liebenzeller Diakonie nach ehrenamtlichen Vormündern für Minderjährige suchen. Im Jugendhilfeausschuss sorgt das für Kritik.
Manchmal können sich Eltern nicht mehr um ihre Kinder kümmern. Manchmal dürfen sie es nicht mehr. Und manchmal wollen sie es nicht mehr. In diesen Fällen kommt ein Vormund zum Einsatz. Denn bis zu ihrem 18. Geburtstag brauchen Minderjährige einen rechtlichen Vertreter. Bisher arbeiten solche Vormünder hauptamtlich. Eine Änderung des Sozialgesetzbuches hat das Landratsamt, das bisher für die Vormundschaften zuständig ist, aber auf eine Idee gebracht.
Verein für ehrenamtliche Vormünder
Denn laut der Änderung sollen ehrenamtliche Vormünder bevorzugt werden. Dem Landratsamt schwebt ein Verein vor, in dem solche Ehrenamtlichen organisiert sind. Durch den Verein sollen die Ehrenamtlichen gefunden, geschult, geprüft und beraten werden. Die Aufsicht über die Vormunde hätte weiterhin das Familiengericht. Laut Sitzungsvorlage des Jugendhilfeausschusses sieht das Landratsamt im Verein einen weiteren Vorteil. Durch die externe Struktur ließen sich einfacher Spenden und Fördermittel akquirieren, steht da.
Den Verein möchte das Landratsamt aber nicht selbst aufbauen. Das soll das Liebenzeller Diakoniewerk übernehmen. Das Liebenzeller Diakoniewerk sei seit Jahren ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe im Kreis Calw, so die Vorlage. Es überzeuge durch Zuverlässigkeit, Verbindlichkeit und hohe fachliche Standards. Das Liebenzeller Diakoniewerk ist im Kreis Calw unter anderem in der ambulanten Jugendhilfe oder in der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber tätig.
Etwa 100 000 Euro jährlich will der Landkreis Calw für diesen Verein, der eine Fachkraft anstellen soll, künftig ausgeben. Die tatsächlichen Kosten würden genau abgerechnet, steht in der Vorlage. Zudem habe „eine regionale Stiftung“ bereits Fördermittel zugesagt. „Vielleicht können wir das Konzept auch in anderen Bereichen anwenden“, sagte Sozialdezernent Tobias Haußmann. Denn das Landratsamt erhofft sich dadurch Einsparungen.
Einfluss auf Kinder?
„Ich habe ein großes Problem mit einer weltanschaulich sehr gebundenen Trägerschaft“, meinte Marlene Rupprecht (Deutsches Rotes Kreuz). Die Liebenzeller Diakonie habe eine Nähe zur Liebenzeller Mission. Die Mission sei ein „Kernanliegen“. Rupprecht befürchtete, dass so Einfluss auf die Mündel genommen werden könnte.
„Die Vormundschaft prägt viel im Leben des Mündels“, sagte Brigitte Loyal (Grüne). Und auch wenn christliche Träger in vielen Bereichen „segensreiche“ Arbeit leisteten, habe sie in diesem Fall „große Bedenken“. Eine Vormundschaft sei eben etwas anderes. „Ich sehe die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche einseitig beeinflusst werden“, so Loyal. Auch sie sah die Nähe von Diakoniewerk und Mission, sprach gar von einem „geschlossenen System“. Denn Trägerschaft des Vereins, Rekrutierung und Schulung der Ehrenamtlichen lägen in Händen „der Mission“.
Von Mission getrennt?
Haußmann erklärte, dass das Liebenzeller Diakoniewerk der einzige Träger gewesen sei, der sich bereit erklärt habe, die Aufgabe zu übernehmen. „Natürlich gibt es dort Überzeugungen“, so der Dezernent. Aber diese spielten in der Zusammenarbeit keine Rolle. Eine Missionierung überschreite eine rote Linie, so Georg Pfeiffer, Abteilungsleiter Jugendhilfe. Aber in der bisherigen Zusammenarbeit gebe es keine Anzeichen dafür. Und die Studenten an der Hochschule in Liebenzell studierten dort „nicht Mission, sondern soziale Arbeit“. Dem widersprach Katrin Schwann (Deutscher Paritätische Wohlfahrtsverband). Die Leute studierten dort sehr wohl Mission, das stehe in deren Vertrag.
„Niemand studiert Mission, sondern Theologie“, sagte Matthias Rein vom Liebenzeller Diakoniewerk. Und die Organisation habe rechtlich nichts mit der Mission zu tun, so Matthias Koch, Geschäftsführer des Liebenzeller Diakoniewerks. Es gehe doch im Kern um einen Verein, in dem alle Menschen tätig werden könnten, „nicht nur Christen“. „Aber das christliche Millieu hat Potential“, sagte Koch.
Zusammenarbeit abgelehnt
Simon Klass (CDU) störte sich an der Kritik am Liebenzeller Diakoniewerk. In der Landesverfassung sei vom „christlichen Sittengesetz“ die Rede. An dem Träger störten sich manche wohl nur deshalb, weil die Leute dort das falsche Parteibuch hätten, vermutete Klass. Zwar hätten alle Kirchen einen missionarischen Auftrag, meinte Bernhard Plappert (CDU). Bei den Liebenzellern sei der Auftrag aber „pointierter“. Plappert und Lothar Kante (SPD) schlugen deshalb vor, die Satzung und die Prozesse im Verein so anzupassen, dass die Mission keine Rolle spiele könne und dürfe.
Wenn in der Satzung der Begriff „Mission“ ausgeschlossen werde, könne das Liebenzeller Diakoniewerk nicht Teil des Vereins sein, entgegnetet Koch. Denn die höheren Diakonieverbände, wie auch die der Caritas, schrieben die Missionsarbeit vor. Aber es gehe ja um die Umsetzung. Und er verstehe den Missionsbegriff als Form eines „einladenden Glaubens“, so Koch.
Der Jugendhilfeausschuss lehnte die Zusammenarbeit mit dem Liebenzeller Diakoniewerk daraufhin mit großer Mehrheit ab.