Könnten solche Tiny Houses irgendwann in Zimmern entstehen? Foto: Colin – stock.adobe.com

Allein in einer großen Wohnung, die man heizen und putzen muss, mit lauter Sachen, die man gar nicht braucht? Davon hat Josef Burry aus Zimmern genug. Sein Traum ist ein so genanntes Tiny House. Doch es gibt rechtliche Hürden. Deshalb hofft er nun auf Gleichgesinnte.

Zimmern o. R - Wer heutzutage Wohnraum sucht, der hat es nicht leicht. Die Mieten sind hoch, die Immobilienpreise auch, und selten war es so schwer und teuer, einen Bauplatz zu bekommen. Aufgrund der großen Nachfrage werden immer mehr Baugebiete erschlossen und Flächen verbraucht, während manch großes Haus im Ortskern leersteht oder nur noch von einer Person bewohnt wird, wie Josef Burry weiß.

 

Hinzu komme, dass generell viel größer gebaut werde als es eigentlich nötig sei, wie er findet. Der 70-Jährige nimmt sich selbst da nicht aus. Auch er habe einmal ein Haus gehabt, das er auf Anraten des Architekten größer bauen ließ als ursprünglich angedacht. Mittlerweile wohnt er allein in einer Mehrzimmerwohnung. Und auch da sei viel mehr Platz vorhanden als er eigentlich brauche. "Ich bin viel auf Tour. Was soll ich da mit einer großen Hütte?" Beim Versuch, sich wohnungsmäßig zu verkleinern, wurde er von den hohen Mieten verschreckt. 600 Euro kalt für eine kleine Zwei-Zimmer-Wohnung? Nein, danke.

Notlösung im Ahrtal nach der Flut

Ein paar Dinge hat er schon ausgemistet. Aber der Zimmerner würde gern noch einen Schritt weiter gehen und in ein so genanntes Tiny House (übersetzt: winziges Haus) ziehen. In Deutschland erlangten die Tiny Houses jüngst Aufmerksamkeit durch die Flutkatastrophe im Ahrtal. So konnten manche Menschen, deren Häuser zerstört worden waren, in die "winzigen Häuser" einziehen. In der Not sei das schnell gegangen, so Burry.

Sein Wunsch nach einem winzigen Häuschen – konkret stellt er sich rund 30 Quadratmeter im Stil eines Gartenhauses vor – gestaltet sich aufgrund der Rechtslage jedoch nicht ganz so einfach. "Eine baurechtliche Definition, was ein Tiny House ist, gibt es nicht. In der Regel fallen unter den Begriff aber Minihäuser zwischen 15 und 45 Quadratmetern", erklärt Pressesprecherin Brigitte Stein vom Landratsamt Rottweil. Als bauliche Anlagen benötigten sie eine Baugenehmigung oder zumindest eine Kenntnisgabe.

In materiell-rechtlicher Hinsicht würden die Vorschriften für die Errichtung von Gebäuden zur Nutzung als Wohnraum gelten, so Stein. Das bedeutet: "Als Wohngebäude zum Dauerwohnen sind sie grundsätzlich im Innenbereich – das Einfügen nach Art und Maß vorausgesetzt – genehmigungsfähig und in allen Baugebieten, in denen Wohngebäude zulässig ist."

Nur in Wohn- und Mischgebieten zulässig

In Gewerbegebieten und Industriegebieten seien Wohngebäude hingegen grundsätzlich ausgeschlossen. In Sondergebieten könnten Tiny Houses als Ferienhäuser realisiert werden, wenn sie den Gestaltungsvorgaben des Bebauungsplans entsprächen.

Ursprünglich hatte Burry mal darüber nachgedacht, ein Tiny House auf einem Wiesengrundstück in Villingendorf zu errichten, das ihm bereits gehört. Da dieses aber zum Außenbereich zählt, ginge das folglich nicht.

Das Landratsamt als Baurechtsbehörde prüfe die Bauvorhaben nur nach gesetzlichen Vorgaben auf Genehmigungsfähigkeit, erklärt Stein. Weil Städte und Gemeinden die Planungshoheit haben, stellen sie Bauleitpläne nach den Maßgaben des Baugesetzbuches auf und entscheiden durch bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Festsetzungen, wo was baulich wie möglich ist. Und das deckt sich in den meisten Fällen nicht mit den Tiny Houses.

Trend aus USA noch nicht angekommen

Bislang sei der Trend noch nicht so ganz im Kreis Rottweil angekommen, sagt Brigitte Stein vom Landratsamt. So gab es bisher nur einzelne wenige Voranfragen für Gebäude, die diesem Typ zugeordnet werden können. Eine konkrete Anfrage habe es einmal zu einem rund 26 Quadratmeter großen Tiny House in einem nicht überplanten Innenbereich gegeben, das Projekt sei jedoch nicht realisiert worden.

In einem zweiten Fall sei die Baugenehmigung für ein tiny-ähnliches Gebäude beziehungsweise zwei Wohnmodule à 50 und 45 Quadratmeter mit einem gemeinsamen Eingangsbereich als Zweifamilienhaus in Dietingen-Böhringen erteilt worden, aber noch nicht realisiert.

Auch so etwas wäre für Burry denkbar. "Aber das Thema ist ein heißes Eisen. Die Menschen sind oft voreingenommen. Wenn man sich traut, etwas anders zu machen, wird man erst einmal komisch angeguckt", sagt er.

In seiner Heimatgemeinde Zimmern hat er nun einen Vorstoß gewagt und sich mit der Bürgermeisterin in Verbindung gesetzt. Wir haben nachgefragt: Könnten in Zimmern bald Tiny Houses entstehen? Anja Schaber von der Gemeinde erklärt die Schwierigkeit: "Auch für ein ›winziges Haus‹ bedarf es eines Grundstückes, das für die Wohnnutzung zugelassen ist. Zudem muss das Grundstück für die Wohnnutzung erschlossen sein. Das bedeutet, dass das Grundstück sowohl an das öffentliche Straßen- und Wegenetz, als auch an das Ver- und Entsorgungsnetz angeschlossen sein muss. Unter Umständen macht es das Baurecht also derzeit schwierig, eine Baugenehmigung für ein Tiny House zu bekommen." Aufgrund der umfangreichen Vorschriften seien bisher auch in Deutschland nur wenige Vorhaben realisiert – und diese dann meist auf ehemaligen Campingplätzen.

Zimmerner Verwaltung gibt Hoffnung

Für eine Kommune bedeute dies: Man müsse ein geeignetes gemeindliches Grundstück finden, das nicht für eine konventionelle Bauweise geeignet ist und für dieses über das Baurecht eine Wohnnutzungsmöglichkeit herstellen. "Dies kann nach erster Einschätzung entweder über einen Bebauungsplan erfolgen oder über ein zeitlich befristetes Projekt, das mit Ausnahmegenehmigung und befristeter Baugenehmigung ein Aufstellen von Tiny-Häusern zulässt", so Schaber.

Die Zimmerner Verwaltung stehe dem Thema und einer Erprobung dieser neuen Wohnweise aufgeschlossen gegenüber. "Wir bereiten das Thema derzeit für den Gemeinderat auf, um dessen grundsätzliche Haltung zu erfragen und gegebenenfalls einen Auftrag für die weitere Ausarbeitung zu erhalten", sagt Schaber. Bislang gebe es zwar nur eine Anfrage bezüglich eines Tiny Houses, jedoch könnten sich weitere Interessenten gern bei der Gemeinde melden (Telefon 0741/92910, E-Mail info@zimmern-or.de). "Umso besser können wir den Bedarf abschätzen", sagt Schaber.

Weitere Interessenten gesucht

Somit hofft Josef Burry nun auf weitere Mitstreiter beziehungsweise Interessenten. Er findet angesichts von Bewegungen wie den "Fridays for Future", dass die Zeit reif ist für eine Veränderung. "Da muss eben erst einmal ein Umdenken stattfinden. Aber ich bin mir sicher, dass wir hier schon eine Chance haben könnten, das umzusetzen."

Info

Die Tiny-House-Bewegung kommt aus den USA, ist zum Trend geworden und wird sogar in Fernsehserien thematisiert. Im Fokus steht die Idee eines minimalistischen Lebens auf wenigen Quadratmetern. Die Gründe dafür sind vielfältiger Natur. Für die Interessenten geht es dabei um möglichst geringen Flächenverbrauch und Umweltschutz, eine günstige, schnelle und platzsparende Wohnmöglichkeit und/oder um den psychologischen Aspekt des Befreiens von "unnötigem Ballast".