Lichtblick für einen Getränkemarkt an der Stelle, wo jetzt noch die alte Tankstelle Mass steht? Der Haigerlocher Gemeinderat beschloss, im Bebauungsplan "Obere Auchtert" einen solchen Markt aus Ausnahme zuzulassen. Ob das von Fachbehörden wie dem Regionalverband Neckar-Alb akzeptiert wird, muss sich zeigen. Foto: Kost

Wie weit sich die Tür für einen Getränkemarkt an der B  463 neben Lidl und OMV-Tankstelle auftut, ist schwer einzuschätzen. Der Haigerlocher Gemeinderat will bei der erneuten Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes "Obere Auchtert" aber einen Schritt in diese Richtung wagen.

Haigerloch - Dass sie wegen Konzentrationsbefürchtungen (Agglomeration) von Einzelhandel in dem kleinen Gewerbegebiet zwischen Stetten und Owingen einen weiteren Einzelhandelsmarkt mit zentrums- und grundversorgungsrelevantem Sortiment kategorisch ausschließen, haben Regionalverband Neckar-Alb (RVNA), Regierungspräsidium Tübingen und das Landratsamt des Zollernalbkreises in der jetzigen öffentlichen Anhörung zum Bebauungsplanverfahren "Obere Auchtert" klar zum Ausdruck gebracht

Sie forderten darum die Stadt dazu auf, aus den planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan "Obere Auchtert" einen Satz zu streichen, der einen gewissen Interpretationsspielraum zur Ansiedlung von Einzelhandel lässt. Der Bebauungsplanentwurf soll ohne diesen Passus erneut in die öffentliche Auslage gehen.

Wunsch nach Getränkemarkt könnte sich noch erfüllen

Stettens Ortsvorsteher Walter Stocker brachte am Dienstagabend im Gemeinderat sein Unverständnis über diese Haltung zum Ausdruck. "Ich kann die Stellungnahmen von Regierungspräsidium, Regionalverband und Landratsamt nicht teilen", so Stocker. Das Eigentumsrecht und die Gewerbefreiheit der Grundstücksbesitzerin würden unverhältnismäßig eingeschränkt, wetterte er.

Doch es gibt möglicherweise eine kleine Hoffnung, dass sich der Wunsch nach einem Getränkemarkt mit 490 Quadratmeter Fläche an der B  463 doch noch erfüllt. Planer Gebhard Gfrörer zeigte auf, wie‘s gehen könnte.

Und zwar indem man in planungsrechtlichen Festsetzungen nicht wie bisher im Ungefähren bleibt, was Einzelhandelsansiedlung und damit einhergehende Agglomerationsgefahren betrifft, sondern dass man ganz konkret formuliert, dass ein Getränkemarkt als Ausnahme zugelassen werden soll. Das muss man dann gegenüber den am Verfahren beteiligten Behörden plausibel begründen, damit sie bei einem solchen Vorgehen mitziehen.

Die Chancen stehen laut Gfrörer gar nicht so schlecht, denn ein Getränkemarkt lässt sich möglicherweise als Sonderfall betrachten, weil er nicht vom Verkauf von Einzelprodukten lebe (zwei Prozent), sondern 92 Prozent des Umsatzes mit Getränkekisten mit Mehrwegflaschen mache.

Gemeinderat stimmt für Aufnahme in Bebauungsplan

Zudem habe sich im Blick auf Getränkemärkte in den letzten acht Jahren sukzessive eine Verschlechterung ergeben, die bisher in keinem Haigerlocher Teilort kompensiert werden konnte. Diese wiederum führe dazu, dass Kaufkraft aus Haigerloch nach Bisingen und Balingen abfließe.

Einstimmig war der Gemeinderat am Ende dafür, die Zulassung eines Getränkemarktes im Bebauungsplan "Obere Auchtert" aufzunehmen. Walter Stocker (CDU) sagte es stellvertretend für viele andere Gemeinderäte: "Das ist ein guter Kompromiss-Vorschlag. Ein Versuch ist es wert. Hoffen wir darauf, dass der Regionalverband diesen Weg mitgeht."