Betreuung: Jettinger Rat beschließt Regelungen für Corona-Zeit

Jettingen. Wie sollen für die Zeit der coronabedingten Schließungen Betreuungsgebühren erhoben werden? Mit dieser Frage setzte sich der Gemeinderat Jettingen auseinander.

Hauptamtsleiter Jochen Hasenburger rekapitulierte noch einmal die vier Phasen der Schließung: Lockdown mit Notbetreuung, erweiterte Notbetreuung, erneute Erweiterung der Betreuung bis zur Hälfte der Maximalbelegung und schließlich Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Der Vorschlag der Verwaltung lautete, die Gebühren für März hälftig zu erheben, da die Hälfte des Monats noch Betreuung in den Kitas angeboten wurde. Für den Monat April sollten keine Gebühren anfallen. Im Mai wird der halbe Monat nicht berechnet, die zweite Hälfte je nach Inanspruchnahme der Betreuung. Im Juni fallen die Gebühren ebenfalls nach Betreuungsform an. Das bedeutet, wer die volle Betreuung in Anspruch genommen hat, bezahlt diese auch, wer die halbe in Anspruch genommen hat, bezahlt die Hälfte, wer gar keine Betreuung in Anspruch genommen hat, zahlt auch nicht.

Gremium ist sich weitestgehend einig

Für den Waldkindergarten wurde ein Zuschuss zur Deckung des Einnahmeausfalls in doppelter Höhe der Waldkindergartengebühren im Monat März vorgeschlagen. Im Gegenzug wird für die Monate April und Mai von den Eltern der Waldkindergartenkinder keine Gebühr erhoben.

Für die Zeit vom 17. März bis zum 30. Juni wird für die Grundschulbetreuung eine Gebühr für die tatsächlich in Anspruch genommenen Zeiten erhoben. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung war das Gremium weitestgehend mit diesem Vorgehen einverstanden.

Bertram Bader (SPD) hingegen stellte den Antrag, die Gebühren für Mai und Juni ebenfalls zu erlassen. Die Zeit sei anspruchsvoll genug gewesen, und lasse man den Eltern das Geld, fließe es in die Wirtschaft. Bei nur einer Stimme dafür und einer Enthaltung fand der Antrag allerdings keine Mehrheit.